Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG) beschlossen. Der Beschluss sei ein „ganz wichtiger Schritt“, sagt der bau- und wohnungspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kai Wegner. Dass der Schritt groß genug ist, bezweifeln Kritiker.
Das Gesetz soll den Ausbau der Ladeinfrastruktur im privaten Bereich forcieren. Nach Angaben des Branchenverbands BDEW finden hier rund 85 Prozent der Ladevorgänge statt. Dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf zufolge müssen Stellplätze künftig mit Schutzrohren für Elektrokabel (Leitungsinfrastruktur) ausgestattet werden. So werde gewährleistet, dass Ladepunkte rasch errichtet werden können, wenn diese erforderlich werden.
Regelung greift nur für Gebäude ab zehn Stellplätzen
Die Regelung gilt bei einem Neubau beziehungsweise einer größeren Renovierung, allerdings nur für Gebäude mit mehr als zehn Parkplätzen. Bei Wohngebäuden ist dabei jeder Stellplatz entsprechend auszurüsten, bei Nichtwohngebäuden jeder fünfte Stellplatz. Zusätzlich ist auf entsprechenden Parkplätzen von Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Nach dem 1. Januar 2025 ist zudem jedes Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten, heißt es seitens der Bundesregierung.
Ausnahmen sind unter anderem vorgesehen für Gebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden, sowie für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.
Kritik an Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
Die Bereitstellung der Lade- und Leitungsinfrastruktur könne einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu erleichtern und damit zu fördern, heißt es von Seiten der Bundesregierung. Mit dem nun beschlossenen GEIG-Entwurf setze man die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 2018/844 eins zu eins in nationales Recht um.
An dieser Basisumsetzung der Richtlinie stört sich unter anderem der BDEW. „Da nach unserer Auffassung die Gebäude im Zuge der Energiewende und Digitalisierung eine zentrale Rolle spielen, muss über die Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/844 hinausgegangen werden“, heißt es in einer Stellungnahme des Verbands zum GEIG-Entwurf. Die Richtlinie erfasse in Deutschland nur ca. 20 Prozent aller Neubauten, 80 Prozent entfielen auf Ein- und Zweifamilienhäuser.
„Leitungsinfrastruktur für Ladeeinrichtungen künftig für jedes Gebäude mit Stellplätzen vorgesehen werden“
Es sei mithin eine „deutlich höhere Ambition“ bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht erforderlich. Wichtigster Punkt sei eine grundsätzliche Absenkung des Schwellenwertes, ab dem die Gebäude jeglichen Nutzungsverhältnisses von der Regelung erfasst werden. „Um einen flächendeckenden Erfolg der Elektromobilität möglich zu machen, sollte Leitungsinfrastruktur für Ladeeinrichtungen künftig für jedes Gebäude mit Stellplätzen vorgesehen werden.“
Die Union zeigt sich mit dem Verabschiedeten zufrieden. „Wir schalten mit diesem Gesetz den Turbo für den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur in Gebäuden ein“, sagt CDU/CSU-Fraktionssprecher Wegner. Wer die Batterie seines Fahrzeugs bequem zu Hause laden kann, für den werde das Elektrofahrzeug zu einer „echten Alternative“ gegenüber dem Verbrennungsmotor.