Sie soll analysieren, ob an Staustufen und sonstigen Querverbauungen eine Wasserkraftnutzung nach den Standortgegebenheiten möglich ist. Das Ergebnis der Prüfung soll der Öffentlichkeit voraussichtlich zum Jahresende 2020 zugänglich gemacht werden. Das schreibt die Landesregierung in einer Antwort (Drs. 7/789) auf eine Kleine Anfrage der BVB-Freie Wähler Fraktion im Potsdamer Landtag (Drs. 7/560).
Die Regierung verweist auf Zahlen der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE), die in Brandenburg für Wasserkraft noch ein Ausbaupotenzial von rund acht MW sieht und ein technisches Potenzial von insgesamt 90 GWh. Das Ausbaupotenzial von acht MW umfasse sowohl historische Standorte als auch bisher nicht genutzte Standorte. Potenzial zu neuen Speicherkraftwerken wird nicht gesehen.
Aus der Antwort geht weiter hervor, dass in Brandenburg derzeit 39 Wasserkraftanlagen mit insgesamt knapp fünf MW installierter Leistung in Betrieb sind, die durchschnittlich pro Jahr rund 22 GWh Strom erzeugen. Folglich errechne sich ein Ausnutzungsgrad von 24,4 Prozent.
Eine Nichtnutzung des vorhandenen Wasserkraft-Potenzials könne insbesondere wirtschaftliche Gründe haben. Durch die im Jahr 2000 erlassene Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), deren Umsetzung in Deutschland das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt, ergeben sich hohe Anforderungen an die Wasserkraftnutzung. So müssen Wasserkraftanlagen etwa den Fischen sichere Wege für Aufstieg und Abstieg bieten, sonst erhalten sie keine Genehmigung. Diese kostenintensive Anforderung stellt der Landesregierung zufolge insbesondere für kleine Anlagen ein wirtschaftliches Hindernis dar.