Wie das Ministerium weiter berichtet, hat die Bundesregierung jetzt Verbesserungen bei der Übernahme von Exportkreditgarantien mit der „Sonderinitiative Erneuerbare Energien“ beschlossen.
Mit Exportkreditgarantien („Hermesdeckungen“) können langfristige Finanzierungen ermöglicht werden, indem Ausfallrisiken staatlich abgesichert werden. Ab sofort können Exporte im Bereich der erneuerbaren Energien mit ausländischen Zulieferungen in Höhe von bis zu 70 Prozent mit einer Bundesdeckung abgesichert werden. Üblicherweise ist der Anteil der ausländischen Zulieferungen auf 49 Prozent begrenzt.
Außerdem verzichte der Bund künftig regelmäßig auf das Anzahlungserfordernis für im Zielland anfallende, lokale Kosten, wenn der Deckungsnehmer dies beantragt. Damit werde zunehmenden Lokalisierungsanforderungen im Bereich der erneuerbaren Energien besser Rechnung getragen.
Prüf- und Entscheidungsprozesse für die Übernahme von Hermesdeckungen optimiert
Zu den Maßnahmen der „Sonderinitiative Erneuerbare Energien“ zählt zudem eine verstärkte Marktbearbeitung zur Unterstützung deutscher Exporteure in den Zielmärkten. Die Maßnahme unterstütze damit auch die Impulse für wirtschaftliche Kooperation im Rahmen der Energiepartnerschaften Deutschlands mit mehr als 20 Ländern.
Auch die Prüf- und Entscheidungsprozesse für die Übernahme von Hermesdeckungen werden laut BMWi optimiert, um Exporteure in frühen, für die Auftragsvergaben kritischen Zeitpunkten besser begleiten zu können und Projektinitiatoren klare Indikationen über die Finanzierungskonditionen zu bieten.