Die Europäische Kommission hat nach eigenen Angaben die staatliche Beihilferegelung genehmigt. Biomasseanlagen können demnach eine Prämie erhalten, die zusätzliche Betriebskosten der Stromerzeugung aus Biomasse im Vergleich zur Stromerzeugung in einem Kohlekraftwerk abdeckt. Die Prämie wird auf Jahresbasis berechnet und ist auf 0,11 DKK/kWh (etwa 0,015 €/kWh) begrenzt. Die Regelung wird bis zum 31. Dezember 2029 in Kraft bleiben.
Die Kommission hat die dänische Maßnahme nach den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 geprüft. Sie kam zu dem Ergebnis, dass die Regelung notwendig ist, um die Umstellung der geförderten Anlagen auf fossile Brennstoffe zu verhindern. Der Kommission zufolge wird die Regelung Dänemark dabei helfen, bis 2030 einen Erneuerbaren-Anteil von 55 Prozent an der Stromerzeugung zu erreichen und die Kohleverstromung im selben Jahr auslaufen zu lassen. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Regelung zu den energie- und umweltpolitischen Zielen der EU und den Zielen des Europäischen Grünen Deals beitragen wird, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren. Auf dieser Grundlage genehmigte sie die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen.
Weitere Informationen werden auf der Wettbewerbs-Website der Kommission im öffentlichen Fallregister unter der Nummer SA.55891 abrufbar sein, sobald Vertraulichkeitsfragen geklärt sind.