„Der heutige Wettbewerb auf dem Energiemarkt wurde hart erkämpft – profitiert haben die Verbraucher. Der RWE-E.ON-Deal ist ein Rückschritt für den Wettbewerb. Darunter werden nicht nur die Unternehmen leiden, sondern auch die Kunden“, sagt enercity-Vorstandsvorsitzende Susanna Zapreva. „Es ist unsere Pflicht, uns für unsere Kunden und die Stärkung kommunaler Strukturen einzusetzen. Das tun wir mit dieser Klage.“
Klage strebt erneute fusionsrechtliche Prüfung durch die EU-Kommission an
Bei der Klage handelt es sich um eine Nichtigkeitsklage gem. Art. 263 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, die beim Europäischen Gericht in Luxemburg einzulegen war. Nichtigkeitsklagen richten sich darauf, die Rechtmäßigkeit von Handlungen der Unionsorgane zu überprüfen. Auch die Freigabeentscheidungen im Rahmen der Fusionskontrolle unterliegen gerichtlicher Kontrolle.
Sollte die Klage Erfolg haben, holt das Europäische Gericht die Freigabeentscheidung der EU-Kommission zurück und die Kommission müsste unter Berücksichtigung der Wertungen des Gerichts in eine erneute fusionsrechtliche Prüfung des Vorhabens einsteigen.
Marktneuaufteilung zwischen RWE und E.ON birgt erhebliche Nachteile für Verbraucher
Im März 2018 hatten RWE und E.ON die Absicht bekanntgegeben, sich neu auszurichten. Durch eine Reihe von Geschäften sollen sich die Stromerzeugung und der Großhandel bei RWE und das Netz- und Endkundenvertriebsgeschäft bei E.ON konzentrieren. Zu dieser abgestimmten Marktneuaufteilung gehörte auch die Übertragung der Erzeugungsassets der E.ON an RWE, die die Europäische Kommission mit Beschluss vom 26.02.2019 (Fall M.8871) freigab.
enercity habe – ebenso wie eine Reihe weiterer Unternehmen und Personen – das Vorhaben von Anfang an kritisch verfolgt und ihre Bedenken für den Wettbewerb im deutschen Energiemarkt zum Ausdruck gebracht. Da die Kommission in ihrer Entscheidung diese Bedenken gar nicht bzw. nicht ausreichend gewürdigt habe, fordert enercity nun eine gerichtliche Überprüfung.
„Schaffung nationaler Champions zu Lasten des Mittelstandes“
Mit der Klage reiht sich enercity in eine Gruppe von unabhängigen Energieversorgern ein, die sich in einer gemeinsamen Erklärung gegen den RWE-E.ON-Deal stellen und gegen die damit verbundene „Neuaufteilung des deutschen Energiemarktes, das Schaffen von nationalen Champions zu Lasten des Mittelstandes“ rechtlich vorgehen. Denn hiermit sind laut enercity erhebliche Nachteile für den Wettbewerb und damit für alle Verbraucher verbunden.
Gemeinsam mit enercity treten die Mainova, Naturstrom, eins (energie in sachsen), EVD Energieverbund Dresden, GGEW, Leipziger Stadtwerke, SWH.EVH, Stadtwerke Frankfurt am Main, Stadtwerke Hameln und TEAG auf.