Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) erklärte, die Gründe seien nicht nachvollziehbar. Die Solarbranche müsse damit nun einen weiteren Monat bangen, ob der Solardeckel im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) noch rechtzeitig vor dem Erreichen der entscheidenden Photovoltaik-Zubaumarke von 52 GW beseitigt wird. Mittels einer Fraktionseinbringung im Eilverfahren müsse dies nun spätestens in der kommenden Sitzungswoche des Bundestages Mitte Juni erfolgen, fordert der BSW und warnt erneut, dass der Deckel im Falle starker Vorzieheffekte bereits im Juli erreicht werden könne.
Anhaltende Investitionsunsicherheit unerträglich
Die damit verbundene Investitionsunsicherheit habe nach Aussagen des Bundesverbandes Solarwirtschaft in den letzten Wochen bereits zu Schäden in dreistelliger Millionenhöhe geführt. BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig: „Die unnötige Verlängerung der Ungewissheit für tausende Solar- und Handwerksbetriebe ist grob fahrlässig. Wenn der Solardeckel nicht vor der parlamentarischen Sommerpause fällt, werden die Schäden in die Milliarden gehen, der Klimaschutz blockiert und Tausende in der Solarbranche ihren Job verlieren.“
Massive Schäden in Solarwirtschaft abzusehen
Bei einer ausbleibenden Entdeckelung würde sich der Solarmarkt in Deutschland nach Einschätzung des BSW mehr als halbieren. Schon eine vorübergehende Förderunterbrechung würde massive Schäden in der Solarwirtschaft anrichten. Nach einer Repräsentativbefragung im Februar hatten sich drei Viertel der Bürger für eine Fortsetzung der Solarförderung ausgesprochen, um die Umsetzung der Klimaziele nicht zu gefährden. Über 80 Prozent der Wähler von Union und SPD vertreten diese Auffassung.
Zu Beginn vergangener Woche hatten sich die Regierungsfraktionen nach monatelangem Tauziehen in der strittigen Frage angemessener Abstandsregeln von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung geeinigt und damit eigentlich auch den Weg für einen Fall des Solardeckels frei gemacht. Auf einen verstärkten Ausbau der Solarenergie und die ersatzlose Streichung der Förderbeschränkung hatte sich die Bundesregierung bereits im letzten Herbst verständigt. Die gesetzliche Umsetzung des für die Energiewende unverzichtbaren Vorhabens hakt aber bis heute.