450-MHz-Frequenz: Einigung in der Bundesregierung


Den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wird die Mitnutzung der Frequenzen eröffnet, sofern es keine Beeinträchtigungen für die Anwendungen der kritischen Infrastrukturen gibt. Die entsprechenden Regelungen stoßen auf die Zustimmung der Energieverbände BDEW und VKU.


„Wir begrüßen den politischen Kompromiss, die 450 MHz-Funkfrequenz an die Energie- und Wasserwirtschaft zu vergeben und zugleich eine Mitnutzung für die BOS zu ermöglichen“, erklärtem Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin BDEW und Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU. Nun sei der Weg für die Bundesnetzagentur frei, gemeinsam mit Beirat und Präsidentenkammer das Vergabeverfahren zeitnah zu starten. Bis zum 16. November 2020 können sich die Beteiligten einigen und eine Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur herbeiführen, sodass das Vergabeverfahren eröffnet werden kann.


Für die zunehmend dezentrale und digital gesteuerte Strom- und Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien sowie Wasserversorgung brauche die Energie- und Wasserwirtschaft die 450 MHz-Funkfrequenz. Das diene dem Klimaschutz und der Versorgungssicherheit. „Denn mit dieser sicheren und hochverfügbaren Kommunikationslösung können wir unsere Netze digitalisieren und optimal steuern.“


Auf diesem Weg könne das hohe Niveau an Versorgungssicherheit gehalten und auch der weitere Ausbau der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität vorangetrieben werden. „Da die Funkfrequenz auch im Falle eines Blackouts funktioniert, ist die Entscheidung der BNetzA ein wichtiger Beitrag, um kritische Infrastrukturen wirksam zu schützen.“