Bioenergiebranche spürt Rückenwind durch Stellungnahme des Bundesrats zum EEG


 Die Länderkammer zeige „großes Verständnis“ für die zentralen Anliegen der Bioenergie und wolle daher Änderungen im EEG-Gesetzesentwurf erreichen, erklärte Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie. „Das gilt z.B. für Regelungen, die das Ausbauziel für Energie aus Biomasse, den Ausbau der Güllevergärung, die Bemessungsleistung für Holzheizkraftwerke oder das Aussetzen der Degression beim Ausschreibungsverfahren betreffen.“


Der EEG-Gesetzesentwurf müsse an entscheidenden Stellschrauben noch angepasst werden, weil die Bioenergie essenziell für Energiewende und Klimaschutz sei und sich mit diesem EEG die Chance nutzen lasse, die Leistung der Branche zu sichern und auszubauen. „Wir appellieren an Bundesregierung und Bundestag, die Anliegen des Bundesrates aufzugreifen“, so Rostek weiter.


Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 6. November 2020 umfassend zum EEG-Entwurf der Bundesregierung Stellung genommen. „Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf das Ziel der Treibhausgasneutralität von Erzeugung und Verbrauch des gesamten Stroms in Deutschland bereits vor dem Jahr 2050 angestrebt wird“, heißt es in einer Mitteilung der Länderkammer. Aus Sicht des Bundesrates reichten die Ausbaupfade jedoch nicht aus, um das Ziel eines Anteils von 65 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch tatsächlich zu erreichen, „weil der zugrunde gelegte Bruttostromverbrauch zu niedrig angesetzt ist“.


Bundesrat hält deutliche Steigerung des Ausbaus von Wind an Land und PV für erforderlich


Vor diesem Hintergrund fordern die Länder die Bundesregierung auf, eine Anpassung der Ausbaupfade für die erneuerbaren Energieträger vorzulegen, damit das 65-Prozent-Ziel bis zum Jahr 2030 „planungssicher erreicht wird“. Der Bundesrat hält dazu insbesondere eine deutliche Steigerung des Ausbaus der Windenergie an Land und der Photovoltaik für erforderlich.


Aus Sicht des Bundesrates habe die Stromerzeugung von privaten Haushalten für den weiteren Ausbau besondere Bedeutung, zumal sie Verbrauchern eine direkte Beteiligung an der Energiewende ermögliche und die Akzeptanz der Erneuerbaren Energien erhöhe. Er fordert daher Entlastungen mit Blick auf die Einbaupflicht für intelligente Messsysteme. Begrüßt wird die im Gesetzentwurf enthaltene neue Ausbau-Perspektive für Offshore-Windenergie, die Länder mahnen aber zusätzliche Maßnahmen an, damit der Zubau von Offshore Windparks schon ab 2025 wieder an Fahrt gewinnt und nicht erst ab 2029.


VKU begrüßt Vorstoß der Länder zur Stärkung von PV und Mieterstrom


Der Bundesrat habe auf wichtige Stellschrauben verwiesen, an denen der Gesetzentwurf nachjustiert werden sollte, meint VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. „Der VKU begrüßt, dass sich die Länderkammer vor allem im Bereich der Photovoltaikförderung und des Mieterstroms für erhebliche Verbesserungen ausspricht.“ Aus Sicht des Verbands kommunaler Unternehmen müsse bis 2030 die Photovoltaik von heute circa 50 GW auf eine installierte Leistung von 125 GW ausgebaut werden. „Das bedeutet, dass wir unsere Anstrengungen beim Photovoltaikausbau enorm steigern müssen und dass wir vor allem auch die Potenziale der Energiewende im urbanen Raum besser heben müssen. Gut sei daher, dass der Bundesrat sich für die Aufhebung der Größenbeschränkung für Mieterstromanlagen, die Erweiterung der Mieterstromförderung auf Nichtwohngebäude und die Anhebung der Solarstromvergütung sowie die Verringerung der Degression für kleine PV-Anlagen ausgesprochen habe.


Der Bundesrat habe darüber hinaus erkannt, wie wichtig die Akzeptanz vor Ort für den Windenergieausbau sei „und fordert folgerichtig eine verpflichtende Abgabe an die Standort- und Nachbarkommunen anstelle der im Gesetzentwurf vorgesehenen freiwilligen Zahlung“. Nur die Verpflichtung schaffe eine rechtssichere, planbare und wiederkehrende Grundlage für Zahlungen an die betroffenen Städte und Gemeinden und trage so „erheblich“ zur Akzeptanz vor Ort bei. „Der VKU teilt zudem die Kritik des Bundesrates, dass der Gesetzentwurf keine Regelung zu Bürgerenergiegesellschaften enthält“, so Liebing weiter.


Begrüßenswert seien auch die Empfehlungen des Bundesrates zur Stärkung der anderen Erneuerbaren-Technologien, etwa indem die bestehenden Regelungen zur Degression bei der Verstromung von Biomasse, Geothermie und Wasserkraft abgemildert werden. „Wir brauchen auch hier eine Degressionsbremse, um die Erreichung der Ausbauziele sicherzustellen.“ Zu Recht fordere der Bundesrat darüber hinaus weitere Verbesserungen für die Biomasseverstromung.


„Ambitionierte Ziele könnten nur mit einem ambitionierten EEG erreicht werden“


„Wichtig ist jetzt, dass Bundesregierung und Bundestag die Empfehlungen des Bundesrates aufgreifen und sich konstruktiv damit auseinandersetzen. Für uns ist klar: Wenn wir das 65-Prozent-Erneuerbaren-Ziel bis 2030 erreichen wollen, müssen alle Technologiepotenziale erschlossen werden.“ Ambitionierte Ziele könnten nur mit einem ambitionierten EEG erreicht werden.