Weil es durch die Novellierung des EEG zum 1. Januar 2021 noch keine gesetzliche Nachfolgeregelung gebe, springen die Stadtwerke Tübingen nun ein und sorgten selbst für ein „Übernahmeangebot“. „Damit möchten sie als Partner der PV-Pioniere die Anlagenbesitzer vor größeren Investitionen bei technischen Umrüstungen der Anlagen bewahren, ihnen bürokratischen und wirtschaftliche Belastungen nehmen und ihnen das einfache, unkomplizierte Weiterlaufenlassen ihrer PV-Anlage ermöglichen“, heißt es in einer Mitteilung der swt.
Die Stadtwerke kaufen den PV-Anlagenbetreibern, die aus der 20jährigen EEG-Förderung herausfallen, den gesamten erzeugten Solarstrom ab und vergüten ihn mit sechs Cent pro Kilowattstunde. Gesetzlich vorgesehen ist nach aktuellem Stand der Diskussion zur EEG-Novelle eine Auffangvergütung durch den Netzbetreiber zu Marktpreisen – „das sind zwischen 2,5 und 3 Cent/kWh abzüglich einer Vermarktungsgebühr“, halten die swt fest.
Anlagenbesitzer nutzen im Gegenzug Ökostrom der swt
Im Gegenzug erhielten die PV-Anlagenbesitzer den zertifizierten Ökostrom der Stadtwerke Tübingen „und senken, durch die Verrechnung mit dem aus ihrer Anlage erzeugten Solarstrom, ihre monatlichen Stromkosten“. Aktuell (Stand: November 2020) beinhaltet der Tarif einen Grundpreis von 180 €/Jahr und einen Arbeitspreis von 28,36 ct/kWh. Technische Umrüstungen der Anlagen oder der Mess- und Zählertechnik seien „derzeit nicht nötig“, heißt es. Einzige Einschränkung: Das Angebot gilt zunächst nur für Anlagen aus dem Netzgebiet der Stadtwerke Tübingen.
Interessierte Anlagenbetreiber können sich über die swt-Internetseite www.swtue.de/post-eeg oder beim swt-Kundenservice direkt mit ihren Anlagen registrieren. Sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber verabschiedet sind, wollen die Stadtwerke Tübingen auch weitere Tarife im Bereich Eigenstromnutzung und in Kombination mit Speichertechnik anbieten.