Solarbranche: EEG-Entwurf nicht kompatibel mit EU-Recht und schädlich für PV-Markt


Dies gelte insbesondere für Prosumer, heißt es von Seiten des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW). Mit dem jüngst vorgelegten Gesetzesentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) drohe sich die Situation für Verbraucher und Unternehmen, die ihren Solarstrom anteilig selbst verbrauchen und nicht vollständig ins öffentliche Stromnetz einspeisen, noch zu verschärfen.


Die Bundesregierung verstoße gleich mehrfach gegen europäisches Recht, das bereits im kommenden Jahr in deutsches Recht umgesetzt werden müsse. Das teilt der Verband mit und verweist dabei auf ein Rechtsgutachten der auf das Erneuerbarenrecht spezialisierten Berliner Anwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz (vBVH) hervor. Die Rechtsexperten des Bundesverbands Energie Speicher Systeme (BVES) hatten bereits zur Veröffentlichung des Referentenentwurfs auf den Widerspruch des EEG-Entwurfs zum europäischen Recht hingewiesen und die Kritik anlässlich der Verabschiedung des Kabinettsentwurfs erneuert.


Der BSW warnt vor einem Markteinbruch bei der Errichtung neuer Photovoltaik-Dächer und der vorzeitigen Außerbetriebnahme zehntausender Solarstromanlagen. Ohne einen wirksamen Anreiz zur Eigenversorgung mit klimafreundlichem Solarstrom seien weder die Klimaziele noch die Ausbauziele der Bundesregierung für Erneuerbare Energien erreichbar. Neben dem BSW forderten auch andere namhafte Verbände wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Verband der mittelständischen Wirtschaft Nachbesserungen am Gesetzesentwurf. Ein großer Teil der heute installierten Solarstromanlagen wird mit der Intention gebaut, den eigenerzeugten Solarstrom selbst zu nutzen und somit unmittelbar an der Energiewende zu partizipieren.


Die Pläne der Bundesregierung, künftig selbst genutzten Solarstrom weiterhin mit der EEG-Umlage zu belegen und diese Regelung nach 20 Jahren Betriebsdauer sogar noch zu verschärfen, verstoßen gegen die Erneuerbaren-Richtlinie der EU. „Nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist der anteilige Selbstverbrauch von Solarstrom durch die Mitgliedstaaten zu unterstützen und nicht zu verhindern. Das im EEG-Entwurf vorgesehene Eigenversorgungsverbot steht dazu in krassem Widerspruch und Abgaben oder Umlagen auf den Selbstverbrauch sind auch nur noch in engen Ausnahmen zulässig“, sagt Florian Valentin von der Kanzlei von Bredow Valentin Herz. „Die derzeit vorgesehenen Belastungen erfüllen aber keine der durch die EU vorgegebenen Voraussetzungen.“. Die Befreiung von der in den letzten Jahren als „Sonnensteuer“ kritisierten EEG-Umlage würde Solaranlagenbetreiber auf Eigenheimen und im Kleingewerbe deutlich entlasten.


„Sonnensteuer“ und „überzogene Messanforderungen“ als größte Hürden für PV-Weiterbetrieb


Nach den Plänen des Gesetzgebers müssten Solaranlagenbetreiber bereits bei über 10 MWh solaren Selbstverbrauchs und einer Leistung der Solarstromanlage von über 20 kWp eine anteilige EEG-Umlage entrichten. Nach 20 Jahren Betriebsdauer soll die Umlage in Höhe von derzeit knapp 3 Cent sogar bereits für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom fällig werden. „Die ‚Sonnensteuer´ muss endlich fallen. Sie zählt neben vollkommen überzogenen Messanforderungen zu den größten Hürden für den Weiterbetrieb von einigen hunderttausend Solarstromanlagen, die nach 20 Jahren aus der Solarförderung fallen“, meint BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. „Sie behindert die Nachrüstung alter Solarstromanlagen mit Batteriespeichern, E-Tankstellen und Wärmepumpen sowie die Errichtung neuer Solarstromanlagen.“


Auch der von der Bundesregierung geplante Ausschluss solaren Eigenverbrauchs im Zusammenhang mit der vorgesehenen Einführung eines Ausschreibungssystems für Gebäude-PV sei nicht europarechtskonform. Nach dem Europarecht II müsse solaren Eigenversorgern vielmehr ein diskriminierungsfreier Zugang zu bestehenden Förderregelungen gewährt werden. Der geplante Systemwechsel hin zu Ausschreibungen bei der Vergabe von Marktprämien würde das Klimaschutzengagement von mittelständischen Unternehmen behindern und wird von ihren Verbänden scharf kritisiert.