Demnach haben sich auf die 650 MW Ausschreibungsvolumen 133 Gebote mit einem Volumen von 1.095 MW beworben. Davon bezogen sich 50 Gebote (310 MW) auf Solar-Einzelanlagen und 83 Gebote (785 MW) auf Anlagenkombinationen. Aufgrund von Formfehlern wurden 14 Gebote mit einer Gebotsmenge von 71 MW ausgeschlossen.
Insgesamt erhielten 73 Gebote mit 677 MW Gebotsmenge den Zuschlag, heißt es seitens der BNetzA weiter. Davon entfielen 394 MW auf 28 Anlagenkombinationen, wovon 27 aus Kombinationen von Solaranlagen mit Speichern bestehen. Ein Zuschlag entfällt auf die Kombination aus Windanlagen und Speichern.
Bei den Innovationsausschreibungen gibt es keine Förderung bei negativen Preisen, zudem kommt eine fixe statt der gleitenden Marktprämie zum Einsatz. Eine „endogene Mengensteuerung“ führt auch bei Unterzeichnung dazu, dass es einen Wettbewerbsanreiz für die Bewerber gibt. Bei der ersten Ausschreibungsrunde konnten Gebote sowohl für Einzelanlagen als auch für Anlagenkombinationen abgegeben werden. Anlagenkombinationen sind Zusammenschlüsse mehrerer Erneuerbare-Energien-Anlagen oder Speicher, die über denselben Netzverknüpfungspunkt einspeisen. Die erfolgreichen Bieter erhalten als Förderung einen festen Geldbetrag je eingespeister Kilowattstunde zusätzlich zum Börsenpreis in Form der fixen Marktprämie.
Die Zuschlagswerte der Innovationsausschreibungen lagen für die Einzelanlagen bei fixen Marktprämien zwischen 0,96 und 3 ct/kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert in diesem Segment war 2,65 ct/kWh. Bei den Anlagenkombinationen lagen die fixen Marktprämien zwischen 1,94 und 5,52 ct/kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert in diesem Segment betrug 4,50 ct/kWh. Die durchschnittlichen Zuschlagswerte sind nur begrenzt vergleichbar mit den bekannten Zuschlagswerten aus den Regelausschreibungen im Bereich der erneuerbaren Energien, da die fixe Marktprämie auf die Markterlöse aufgeschlagen und nicht mit ihnen verrechnet wird.
Solarausschreibung
Neben der Innovationsausschreibung fanden am 1. September auch die klassischen EEG-Ausschreibungen in den Bereichen Photovoltaik und Windenergie statt. Die Solarausschreibungen waren einmal mehr deutlich überzeichnet: Ausgeschrieben waren 257 MW, eingegangen sind 163 Gebote mit einer Gebotsmenge von 675 MW. Bezuschlagt wurden 75 Gebote mit 258 MW. Die Zuschlagswerte reichten von Werten zwischen 4,80 und 5,39 ct/kWh; der mengengewichtete Durchschnittswert betrug 5,22 ct/kWh. Die Zuschlagswerte stellen die maximal zu erhaltende Förderung da, der durchschnittlich zu erzielende Börsenpreis – anders als bei der fixen Marktprämie im Rahmen der Innovationsausschreibungen von dem auszuzahlenden Betrag abgezogen wird.
Windenergie an Land
Bei der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land konnte das Ausschreibungsvolumen von 367 MW erneut nicht erreicht werden. Es wurden 25 Gebote mit einer Gebotsmenge von 310 MW eingereicht, wovon drei Gebote mit 26 MW ausgeschlossen wurden. Die Zuschlagswerte lagen zwischen 6,17 und 6,2 ct/kWh und orientieren sich damit erneut an dem geltenden Höchstwert von 6,2 ct/kWh.
Die nächsten Ausschreibungstermine für Windenergie an Land und Solarenergie finden jeweils am 1. Oktober und 1. Dezember 2020 statt; die nächste Innovationsausschreibung wird im nächsten Jahr stattfinden, der Termin wird im Rahmen der Novelle des EEG festgesetzt.