Bundesnetzagentur kürzt Gebotsvolumen bei Windenergie-Ausschreibung um 250 MW


Eine drohende Unterzeichnung werde erwartet, weil die Summe der Leistung der seit dem vorangegangenen Gebotstermin dem Register gemeldeten Genehmigungen (1.215,9 MW) und der Gebotsmenge der im vorangegangenen Gebotstermin nicht zugelassenen Gebote (27,4 MW) unter dem Ausschreibungsvolumen des durchzuführenden Gebotstermins (1.500 MW) liegt und die im vorangegangenen Gebotstermin eingereichte Gebotsmenge kleiner als die ausgeschriebene Menge des Gebotstermins war.


Damit setzt die Netzbehörde die Kürzung der Gebotsmengen gemäß EEG 2021 um, obschon die beihilferechtliche Genehmigung des Gesetzes durch die Europäische Kommission noch nicht vorliegt.


BWE: „Dieses Volumen fehlt für die Zielerreichung“


Der Bundesverband Windenergie (BWE) kritisiert die Kürzung des Ausschreibungsvolumens. „Damit ist klar, dass fast 250 MW dem Ausschreibungsvolumen des Jahres 2021 entzogen werden. Dieses Volumen fehlt für die Zielerreichung“, teilte der Verband mit.


Insgesamt ständen 1.160 MW neue Genehmigungen für die Ausschreibungsrunde bereit. „Zusätzlich sind relevante bislang nicht bezuschlagte Genehmigungen vorhanden und im Register der Bundesnetzagentur nachgewiesen“, sagt BWE-Präsident Hermann Albers. „Deshalb wäre aus unserer Sicht keine Kürzung erforderlich gewesen.“


Albers: „Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Branche erforderlich“


Statt Wettbewerb über die Kürzung von Volumen zu erzwingen, brauche man einen Wettbewerb, der durch ausreichend Projekte zustande kommt. „Deshalb ist es mehr als überfällig, dass die längst erkannten Ursachen für mangelnde Genehmigungszahlen aufgearbeitet und abgestellt werden“, so Albers weiter. Die bisher unzureichende Abarbeitung der Aufgabenliste Wind an Land des Bundeswirtschaftsministeriums sei eine der Ursachen für die aktuelle Situation. Die zögerliche Flächenbereitstellung in den Ländern und die bislang nicht erreichte Klärung zwischen Natur-/Artenschutz und dem Klimaschutz seien weitere. „Hier müssen Länder und Bund gemeinsam Verantwortung zur Zielerreichung im neu geschaffenen Kooperationsausschuss übernehmen. Dies gilt unabhängig von Wahlen und Wahlkämpfen.“


Für eine erfolgreiche Energiewende und für ausreichende Volumen für Ausschreibungen würden jährlich Genehmigungen von „deutlich über 5.000 MW“ benötigt. „Um diese zu erreichen ist eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Branche erforderlich“, sagt Albers.