„Deren Förderung fokussiert nicht primär auf Stromerzeugung und -vermarktung, sondern verstärkt auf Umwelt- und Klimaschutz“, führt die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) aus. Eine Ausweitung der Nutzung von Güllekleinanlagen zur vollständigen Verwertung des Wirtschaftsdüngers könnte einen erheblichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele im Landwirtschaftssektor leisten.
Die Vergärung von Rinder- und Schweingülle sowie Festmist reduziert einerseits Methanemissionen aus der Tierhaltung und trägt andererseits durch die Erzeugung erneuerbarer Energien zur Substitution fossiler Energieträger bei. Biogasanlagen leisteten schon jetzt einen „wesentlichen Beitrag“ zum Klimaschutz, hält die FNR fest. Laut einer Studie des Deutschen Biomasseforschungszentrums (DBFZ) fallen in Deutschland jährlich etwa 150-190 Mio. Tonnen Wirtschaftsdünger an, von denen derzeit etwa 50 Mio. Tonnen zur Erzeugung von Biogas und Biomethan verwertet werden. Das spart bislang etwa 2,5-3 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente jährlich ein.
Derzeit wird demnach rund ein Drittel des Wirtschaftsdüngeraufkommens in Biogasanlagen genutzt. Diesen Anteil will die Bundesregierung künftig deutlich erhöhen und hat deshalb die verstärkte energetische Nutzung von Wirtschaftsdüngern und landwirtschaftlichen Reststoffen in Biogasanlagen als eine wichtige Maßnahme des Klimaschutzprogramms 2030 festgelegt.
Ein Drittel der erforderlichen CO2-Einsparungen im Landwirtschaftsbereich könnten mit Gülleanlagen erreicht werden
Die Vergärung der vergleichsweise energiearmen Gülle dient dabei weniger der Energieerzeugung als vielmehr der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen. So ließen sich bei einer vollständigen Behandlung der anfallenden Wirtschaftsdünger jährlich bis zu 10 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent einsparen, betont die FNR. Allein durch die Einsparungen aus der Güllebehandlung könnten damit bereits 34 Prozent der im Klimaschutzplan festgeschriebenen Klimaschutzziele für die Landwirtschaft erreicht werden.
Das EEG 2021 sieht vor diesem Hintergrund weiterhin die Sondervergütungsklasse für „Güllekleinanlagen“ vor; Biogasanlagen mit einer installierten elektrischen Leistung von maximal 150 kWel und einem Gülleanteil von mindestens 80 Masseprozent erhalten demnach eine Vergütung von 22,23 ct/kWh für die Stromerzeugung. Diese Vergütung sinkt ab Juli 2022 jährlich um 0,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert.
Für bestehende Güllekleinanlagen ist im EEG 2021 bislang noch keine Anschlussregelung enthalten. Allerdings wird das Bundeswirtschaftsministerium ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium eine Anschlussförderung für Biogasanlagen mit mindestens 80 Prozent Gülleeinsatz und einer installierten Leistung von maximal 150 kW einzuführen. Nach Schätzungen des Deutschen Biomasseforschungszentrums (DBFZ) betrifft dies bis zu 700 Anlagen.