„50 Megawatt für ganz Deutschland und maximal 2 Megawatt pro Anlage sind zu wenig“, so Aiwanger. „Hier muss der Bund deutlich mutiger werden. Andere Staaten wie die Niederlande machen es vor.“ Allein in Bayern zeige die starke Nachfrage bei den PV-Freiflächenanlagen, wie groß das Potenzial in der Photovoltaik sein könne.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass es bisher nur einen speziellen Gebotstermin am 1. April 2022 geben soll. Bayerns Wirtschaftsminister fordert stattdessen zwei Termine pro Jahr. Hinzu komme, dass solche besonderen Anlagen nur in Kombination mit einem Energiespeicher oder mit anderen Erzeugungsarten an Ausschreibungen teilnehmen können. „Das ist eine unnötige Hürde. Genauso wie bei herkömmlichen PV-Freiflächenanlagen sollen für Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen, Gewässern und auf Parkplätzen eigenständige Gebote auch ohne Kombination abgegeben werden können. Das macht die Anlagen in der Anschaffung günstiger“, sagt Aiwanger.