„Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung erfordert realistische Umsetzungsfrist“


Mit der Verordnung sollen die neuen EU-Anforderungen an die Nachhaltigkeit für die Hersteller von biogenen Energieträgern national umgesetzt werden. Im Entwurf ist eine Übergangsfrist für die Umsetzung bis Ende Dezember dieses Jahres vorgesehen. Das Hauptstadtbüro Bioenergie reagierte heute mit Unverständnis auf die im Entwurf der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) enthaltene viel zu kurze Umsetzungsfrist für die Branche und fordert eine Verlängerung.


Mit Blick auf die Notifizierungsfrist bis 12. November 2021, innerhalb derer die EU-Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten den Entwurf prüfen können, und die im Anschluss daran noch nötige Verabschiedung der Verordnung durch die Bundesregierung ergäbe sich daraus sogar eine deutlich kürzere Frist von maximal etwas über einem Monat für die Umsetzung bis Jahresende.


„Die Bioenergiebranche hat kein Verständnis dafür, dass die Bundesregierung die Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) zweieinhalb Jahre hinauszögert und dann aus Zeitdruck den Bioenergieunternehmen eine Umsetzungsfrist von anderthalb Monaten vorgibt“, kommentiert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie. Die von der Bundesregierung verschuldete Verschleppung der Nachhaltigkeitsverordnung erfordere eine realistisch umsetzbare Frist bis 1. Januar 2023.


Nicht nur die Bioenergieanlagen benötigten für Biomasse aus alter Ernte deutlich längere Übergangsfristen oder die Anerkennung als nachhaltige Ware, sondern auch die Umsetzungsbehörde, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), brauche deutlich mehr Zeit als bis Ende Dezember, um die Systeme auf die Erfordernisse der neuen Verordnung anzupassen und zum Laufen zu bringen. Die Bioenergiebranche könne jetzt nicht die Versäumnisse des Bundesumweltministeriums ausbaden, sagt Rostek.


„Allein im Biogasbereich werden mehr als 2.000 Anlagen neu von der Verordnung betroffen sein. Die Nachhaltigkeitszertifizierung stellt ein Alleinstellungsmerkmal der Bioenergie unter den erneuerbaren Energien dar, aber es gibt bei Weitem zu wenig Auditoren, um so viele Anlagen in derart kurzer Zeit zu zertifizieren“, so Rostek weiter. Zudem werde im November die diesjährige Ernte bereits gelaufen sein, so dass nicht nur für vorjährige Ernten, sondern für alle Biomasselagerbestände umfangreiche Übergangsregelungen nötig seien.

Die Bioenergiebranche habe die Bundesregierung wiederholt aufgefordert, die Nachhaltigkeitsverordnungen endlich vorzulegen und für Klarheit zu sorgen, auch bereits als noch Zeit für eine fristgerechte Umsetzung der RED II in nationales Recht bis 1. Juli 2021 war, heißt es von Seiten des Hauptstadtbüros weiter.


Zuletzt hatten sich vor knapp zwei Wochen 13 Verbände der Bioenergiebranche mit einem Brandbrief an Umweltministerin Schulze gewandt und die Vorlage der Verordnungen sowie ausreichende Übergangsfristen eingefordert.