So werden nun beispielsweise Biomasseanlagen in Kombination mit einem Solardachkraftwerk (Mindestleistung: 4 Kilowatt) oder der Anschluss an ein Wärme- oder Kältenetz gefördert, das zu großen Teilen erneuerbare Energien nutzt. Auch innovative Solarkonzepte zur Verringerung der Flächenkonkurrenzen werden nun gefördert.
„Wir freuen uns, dass die Landesregierung unsere Anregung aufgegriffen hat, erstmals auch solare Freiflächenanlagen sowie Floating- und Agri-Solaranlagen zu fördern“, so Christian Mildenberger, Geschäftsführer des LEE NRW, weiter. Die Nutzung der Zukunftsanwendungen werde „sicherlich helfen“, dem Solarausbau im Land neue Impulse zu verschaffen.
Floating-Projekte sind schwimmende Solarparks, die beispielsweise auf Baggerseen oder Talsperren installiert werden können. Bei der Agri-PV können Ackerflächen für die Landwirtschaft und die gleichzeitige Solarstromerzeugung genutzt werden. Erste Pilotanlagen in NRW sind bereits in Betrieb, die großen Potenziale sind jedoch noch ungenutzt.
LEE NRW: „Endlich von Länderöffnungsklausel bei PV Gebrauch machen“
Neben den modernen Solarnutzungen wird über das neue Progres-Programm auch weiterhin die Wasserkraftnutzung gefördert. „Dies ist ein wichtiger Baustein für den Ausbau erneuerbarer Energien, um die Umsetzung von einzelnen Wasserkraftprojekten zu unterstützen und den derzeitigen Investitionsstau zu beheben“, betont Mildenberger. In den zurückliegenden Jahren habe es trotz vorliegender Anträge zu wenige Zuwendungsbescheide gegeben. Es sei daher wichtig, dass wieder mehr Wasserkraftanlagen gefördert werden.
Der LEE NRW sieht jenseits der Förderprogramms eine Reihe von Aufgaben für die Landesregierung. Sie müsse „endlich“ die im EEG vorgesehene Länderöffnungsklausel für die Nutzung von Photovoltaik insbesondere auf Acker- und/oder Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten nutzen. Zudem müssten Kommunen ermutigt werden, die notwendigen Bauleitplanungen auf den Weg zu bringen. „Erneuerbare Energien bringen Wertschöpfung und Arbeitsplätze in die jeweilige Kommune. Dies darf nicht länger an den NRW-Kommunen vorbei gehen.“