BNetzA startet Ausschreibung für 958 MW Offshore-Windenergie


Neben der Förderung und der Netzanbindungskapazität umfasst die Ausschreibung auch das Recht, beim BSH die Planfeststellung zu beantragen, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Bis 2025 soll eine Leistung von insgesamt knapp 9,7 GW ausgeschrieben werden, um das Ausbauziel der Offshore-Windenergie von 20 GW bis 2030 zu erreichen. „Die Offshore-Windenergie ist ein wesentlicher Pfeiler für das Gelingen der Energiewende.“


Einen Zuschlag erhält jeweils der Bieter, der den geringsten Förderbedarf für einen Windpark auf der Fläche anmeldet. Für zwei der drei Flächen bestehen nach Angaben der Netzagentur allerdings gesetzliche Eintrittsrechte der Unternehmen, die dort ursprünglich einmal Offshore-Windparks geplant hatten.


Das Ausschreibungsvolumen beträgt insgesamt 958 MW, davon 658 MW in der Nordsee und 300 MW in der Ostsee. Die 658 MW in der Nordsee verteilen sich auf zwei Flächen mit einem Ausschreibungsvolumen von 225 MW und 433 MW. Der Höchstwert für Gebote beträgt 7,3 ct/kWh. Die Fertigstellung der Windparks ist für das Jahr 2026 geplant.


Ausschreibungen nach dem „zentralen Modell“


Nach den beiden Ausschreibungen in den Jahren 2017 und 2018 finden nun erstmals Ausschreibungen nach dem „zentralen Modell“ statt. Das heißt, es werden nicht nur die Förderung und die Netzanbindungskapazität ausgeschrieben, sondern zugleich auch das Recht, beim zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Planfeststellung für die Bebauung der Flächen mit einem Offshore-Windpark zu beantragen.


Grundlage der Ausschreibungen ist die förmliche Eignungsfeststellung der drei Flächen. Diese ist das Ergebnis umfassender Voruntersuchungen, die das BSH im Auftrag der Bundesnetzagentur durchgeführt hat. Das BSH untersuchte die Meeresumwelt, den Baugrund und die wind- und ozeanographischen Verhältnisse für die Flächen. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden auf der Internetseite des BSH veröffentlicht. Die Kosten der Voruntersuchung sollen nach dem Zuschlag auf die erfolgreichen Bieter umgelegt werden.


Gebote können bis zum 1.September an Bundesnetzagentur gerichtet werden


Die Gebote sind bis zum 1. September 2021 an die Bundesnetzagentur in Bonn zu richten. Nach der Prüfung der Gebote und Durchführung des Zuschlagsverfahrens werden die Bieter über die Entscheidung informiert. Darüber hinaus werden die Ausschreibungsergebnisse im Internet bekannt gegeben.