Verschlechterungen für flexibles Biogas rechtswidrig


Die Verschlechterungen für flexibles Biogas im EEG 2021 waren unbegründet und teilweise rechtswidrig. Das teilte das Hauptstadtbüro Bioenergie mit, das die Kompetenzen von vier Verbänden im Bereich der Bioenergie bündelt. Ein juristisches Gutachten habe gezeigt, dass Eingriffe in den „Flexzuschlag“ sachlich nicht gerechtfertigt sind und den Vertrauensschutz in staatliche Förderzusagen verletzen. Damit sei die Regelung in einigen Konstellationen sogar verfassungsrechtlich bedenklich.


Hintergrund ist eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Flexibilisierung von Biogasanlagen im zweiten Vergütungszeitraum. Diese war in den letzten Zügen des Gesetzgebungsverfahrens ohne angemessene Fachdiskussion eingebracht worden, unter anderem, um vermeintlich drohenden beihilferechtlichen Bedenken seitens der EU-Kommission vorzugreifen.


„Das Gutachten bestätigt mit juristischer Fachexpertise unsere Einschätzung: Die neuen Anforderungen an die Flexibilisierung von Biogas sowie die laufenden Kosten des Erhalts der Flexibilisierung erfordern die Gewährung des Investitionszuschusses auch im zweiten Vergütungszeitraum“, sagte Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie. Das ließe sich auch gegenüber der EU jederzeit rechtfertigen. „Der rückwirkende Eingriff ist zudem ein – noch dazu unnötiger – Eingriff in bereits getätigte Investitionen“, so Rostek.


Die Verbände sehen kurzfristigen Korrekturbedarf im EEG, um den flexiblen Biogas-Anlagenpark nicht noch weiter zu gefährden.