Das Gebotsvolumen liegt bei 1.500 MW und wird nach Einschätzung aus Branchenkreisen zum Gebotstermin nicht gezeichnet werden. Der Höchstwert liegt bei 6,00 ct/kWh und damit etwas niedriger als in den Ausschreibungsrunden des Jahres 2020. Teilnahmeberechtigt sind den gesetlichen Bestimmungen zufolge nur Projekte mit Genehmigungen nach dem BImSchG, die bis zum 4. Januar 2021 erteilt und dem Register gemeldet wurden.
Einen Monat nach der Windenergie an Land sind dann die Solaranlagenbetreiber und die Biomasseanlagenbetreiber mit der ersten Ausschreibungsrunde dran. Im Bereich der Biomasse steht ein Ausschreibungsvolumen von 300 MW zur Verfügung. Anders als bei den Wind- und PV-Ausschreibungen sind die Biomasseausschreibungen auch für Bestandsanlagen offen.
Höchstwert für Biomasse-Neuanlagen bei 16,40 ct/kWh
Der Höchstwert für Gebote im Biomassebereich liegt für Neuanlagen bei 16,40 ct/kWh. Genehmigungen müssen bis zum 8. Februar vorliegen. Für bestehende Biomasseanlagen liegt der Höchstwert bei 18,40 ct/kWh.
Das Gebotsvolumen für die Photovoltaik liegt zum Termin 1. März 2021 bei 617 MW. Insgesamt werden in den drei Ausschreibungsterminen des Jahres 2020 1,85 GW an PV-Leistung vergeben. Der Höchstwert beläuft sich in der Ausschreibungsrunde auf 5,9 ct/kWh. Zulässig sind Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz. Das Kontingent für entsprechende Flächen im Saarland ist im vergangenen Jahr bereits ausgeschöpft worden, so dass eine Gebotsabgabe hier nicht möglich ist.