Innerhalb der kurzen Frist kritisierten der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und Fernleitungsnetzbetreiber vor allen, dass Erdgas- und Wasserstoffnetz komplett getrennt geplant und finanziert werden sollen. Das wird signifikant teurer für die Wasserstoffkunden und könnte den Aufbruch in die Wasserstoffwirtschaft um Jahre verzögern“, so Inga Posch, Geschäftsführerin der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber (FNB Gas).
Deutschland hat ein modernes und weitverzweigtes Gasnetz. Damit und daraus lässt sich nach Ansicht der Fernleitungsnetzbetreiber schrittweise das zukünftige Wasserstoffnetz bedarfsgerecht entwickeln. Das ist technisch und volkswirtschaftlich sinnvoll, da es viel weniger Zeit und Geld kostet, ein Netz umzustellen als ein neues aufzubauen. „Wir sprechen von Jahren und Milliarden, die wir einsparen könnten“, erklärt Inga Posch. Doch diesem Ansatz werden angesichts des vorgelegten Referentenentwurfs des Bundeswirtschaftsministeriums viele Hürden in den Weg gelegt.
Entwurf wirft bisherige Planung der Fernleitungsnetzbetreiber über den Haufen
Dabei stehen die Fernleitungsnetzbetreiber schon in den Startlöchern. Der Netzentwicklungsplan Gas samt Wasserstoff-Startnetz für 2030 mit ca. 1.200 km liegt seit über sechs Monaten bei der Bundesnetzagentur zur Genehmigung. Bereits Ende 2022 sollte die erste Leitung umgestellt werden. Was noch fehlt, ist die passende Regulierung. „Jetzt soll die Regulierung zwar endlich kommen. Der Haken ist nur: Das, was jetzt auf dem Tisch liegt, wirft alles wieder über den Haufen. Die strikte Trennung von Gas- und Wasserstoffnetz schafft zahlreiche finanzielle und netzplanerische Probleme.“
„Wenn Mitte der 20er Jahre Wasserstoff verfügbar sein soll, können wir nicht erst Mitte der 20er Jahre mit der Netzplanung beginnen”, so Posch. „Wir sind weiter von unserem Planungsansatz überzeugt und appellieren an den Wirtschaftsminister, auf dem Weg vom Entwurf zur endgültigen Regulierung die notwendigen Korrekturen vorzunehmen. Der Bundesrat hat dafür bereits im November sehr gute Vorschläge vorgelegt.”
VKU: Ganzheitliche Definition des Gasbegriffs im EnWG erforderlich
Auch der VKU kritisiert, dass Nutzung des Entwicklungspotentials vorhandener Gasverteilnetze für die Wasserstoffwirtschaft nicht ausreichend berücksichtigt wird. Nicht nachvollziehbar sei auch, warum Wasserstoffnetzbetreiber wählen sollen, ob sie sich den Regulierungsvorgaben unterwerfen oder nicht. Anstelle von Sonderregelungen für Wasserstoffnetze sei ein Regulierungsrahmen notwendig, der zukünftig abschätzbare Entwicklungen antizipiert und damit die innovativen Pilotprojekte auch von Stadtwerken flankiert. Dafür ist nach Ansicht des VKU eine ganzheitliche Definition des Gasbegriffs im EnWG erforderlich, die sowohl Erd- und Biogas als auch Wasserstoff umfasst. Dann könnten die bisher bewährten Regulierungsvorgaben für Gasnetzbetreiber auch verpflichtend für Wasserstoffnetze angewendet werden. Hier könne auf bereits etablierte Regelungen zurückgegriffen werden.
Für die Dekarbonisierung des Wärmemarktes wird Wasserstoff dem VKU zufolge eine wichtige Rolle spielen. Wie in der Stromerzeugung werde eine Umstellung auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung sukzessive erfolgen. Daher sei wichtig, dass über eine kontinuierlich zunehmende Beimischung von Wasserstoff in der Wärmeversorgung eine deutliche Emissionsminderung erreicht wird. Der Gesetzentwurf mit seiner Sonderregulierung für Wasserstoffnetze und einem Ausschluss der Gasverteilnetzbetreiber von der Wasserstoffwirtschaft behindere den Transformationspfad und gefährde damit den Umbau der bestehenden Gasverteilnetze zu einer leistungsfähigen, klimafreundlichen Versorgungsstruktur für Haushalts-, Industrie- und Gewerbekunden mit Wasserstoff.
Vorläufiges Fazit des VKU: Der Gesetzentwurf definiert einen Kurs, der sich später nur schwer korrigieren lässt. Die Bundesregierung sollte daher das ,Wasserstoffschiff’ auf einen Kurs bringen, der die Dekarbonisierung aller Wirtschaftsbereiche optimal ermöglicht.”