1. Segment: Freiflächenanlagen >750 kWp
In der Solarausschreibung des ersten Segments können Bieter Gebote für Freiflächenanlagen größer 750 kW abgeben. Zum 1. Juni 2021 wurden 242 Gebote mit einem Umfang von 1.130 MW eingereicht, ausgeschrieben waren 510 MW. Insgesamt erhalten 95 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 513 MW einen Zuschlag. Der größte Anteil des bezuschlagten Volumens geht an Gebote für Standorte in Bayern (52 Zuschläge, 233 MW). 34 der bezuschlagten Gebote mit einem Umfang von 223 MW entfallen auf Acker- und Grünlandflächen, wobei auch davon die meisten Zuschläge an Gebote für Flächen in Bayern gehen (26 Zuschläge, 154 MW).
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,69 ct/kWh und 5,09 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 5,00 ct/kWh und damit leicht unter dem der Vorrunde von 5,03 ct/kWh. Elf Gebote wurden aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen.
2. Segment: PV-Anlagen >300 kWp auf Gebäuden und Lärmschutzwänden
Erstmals hat die Bundesnetzagentur die Ausschreibung für Solaranlagen des zweiten Segments durchgeführt. Sie sei „vom Markt gut angenommen“ worden, betont die Netzbehörde. Bei dem Verfahren können Gebote für Solaranlagen auf Gebäuden oder auf Lärmschutzwänden mit einer installierten Leistung von mehr als 300 Kilowatt eingereicht werden. Die Ausschreibungsmodalitäten entsprechen weitgehend denen der Solarausschreibung des ersten Segments. Ein entscheidender Unterschied findet sich allerdings bei dem Realisierungszeitraum, der 12 anstatt 24 Monaten beträgt.
Bei einer ausgeschriebenen Menge von 150 MW wurden 168 Gebote mit einem Volumen von 213 MW eingereicht. Damit ergab sich eine deutliche Überzeichnung. 114 Gebote mit einem Umfang von 152 MW konnten bezuschlagt werden. Regional betrachtet verteilen sich die Zuschläge mehrheitlich auf Gebote in Sachsen-Anhalt (34 MW verteilt auf 21 Zuschläge), Brandenburg (30 MW auf 29 Zuschläge) und Niedersachsen (29 MW auf 22 Zuschläge).
Die Zuschlagswerte der erfolgreichen Gebote reichen von 5,35 ct/kWh bis 7,89 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 6,88 ct/kWh. 15 Gebote wurden aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen.