Bundesrat beschließt Schnellladegesetz



Gesetzgeberisches Ziel ist es, den bundesweit flächendeckenden und bedarfsgerechten Aufbau von öffentlich zugänglicher Infrastruktur für das schnelle Laden von reinen Batterieelektrofahrzeugen durch die Bereitstellung finanzieller Mittel zu unterstützen.


Die in dem Gesetz in Grundzügen geregelte Ausschreibung soll den verlässlicher Aufbau und Betrieb der Schnellladeinfrastruktur durch private Betreiber zu einheitlichen nutzerfreundlichen Bedingungen sicherstellen. Das Konzept der Ausschreibung werde dem deutschen Bundestag in Kürze vorgelegt. Die Ausschreibung soll im Sommer 2021 starten.


Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) obliegt künftig die Planung, Koordinierung und Überwachung von Aufbau und Betrieb der Schnellladeinfrastruktur sowie der finanziellen Mittel, um eine möglichst flächendeckende Versorgung bereits in der Markthochlaufphase zu ermöglichen. Insbesondere soll die Infrastruktur gefördert werden, solange noch kein flächendeckendes Ladenetzwerk besteht und soweit die Ladeinfrastruktur noch nicht aus Nutzerzahlungen finanziert werden kann.


Auf Basis des Gesetzes plant die Bundesregierung eine Ausschreibung zum Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1.000 Standorten, um insbesondere flächendeckendes Laden mit über 150 Kilowatt zu ermöglichen und so die Langstreckentauglichkeit von Elektroautos sicherzustellen.