„Biogaserzeugung und -verwendung soll flexibel die Versorgungssicherheit in Abhängigkeit von der volatilen Wind- und Photovoltaikstromerzeugung unterstützen“. Die Bioenergie soll damit wichtiger Bestandteil des Ausbauziels 100 Prozent Erneuerbare bis 2030 sein.
Man bekenne sich zu den Biogas-Bestandsanlagen und unterstütze deren Umbau zu „flexiblen Biokraftwerken in netzdienlicher Betriebsweise“ unter anderem auch durch beschleunigte Genehmigungsverfahren und verbindliche Genehmigungsleitfäden, vor allem im Rahmen des Repowering sowie beim Bau von Gülle-Kleinanlagen. Darüber hinaus fördere die Regierungskoalition innovative Geschäftsmodelle (z.B. Verbundnetze).
Bioabfälle in den Kommunen sollen flächendeckend für die energetische und stoffliche Verwertung zur erneuerbaren Strom- und Wärmeerzeugung sowie zur Kompostherstellung als Naturdünger genutzt werden. „Mit dem Ziel, bis 2030 deutlich mehr als die Hälfte aller in Rheinland-Pfalz getrennt gesammelten Bioabfälle durch Biogasgewinnung zu nutzen, werden wir die Stoffströme evaluieren und die Kommunen bei der Umsetzung begleiten.“
Der „wichtige Beitrag“ nachwachsender Rohstoffe für die Energiegewinnung und die Wertschöpfung in der Landwirtschaft soll unter anderem durch die Förderung des naturnahen Anbaus mehrjähriger Pflanzungen (z.B. durchwachsene Silphie) ermöglicht werden, um Biogaserzeugung mit Insekten-, Gewässer- und Grundwasserschutz zu verbinden.
„Wir wollen das Potenzial der Gülle-Kleinanlagen in der Landwirtschaft zur Biogasgewinnung für die dezentrale Strom- und Wärmeerzeugung erschließen, um auch die positiven Klimaschutzeffekte für den Gewässer- und Emissionsschutz zu aktivieren“, heißt es im Koalitionsvertrag weiter. Bis 2030 sollen mindestens 65 Prozent aller in Rheinland-Pfalz anfallenden landwirtschaftlichen Wirtschaftsdünger aus Betrieben mit mehr als 200 Großvieheinheiten energetisch-stofflich genutzt werden.
Schwerpunkte setzt der Koalitionsvertrag auch bei der Windenergie und der Photovoltaik. Angestrebt wird in beiden Technologiesegmenten ein Nettoausbau von 500 MW. Das Ausbauziel 100 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 soll in das Klimaschutzgesetz (KSG) eigearbeitet werden. Und: „Wir wollen den Ausbau der erneuerbaren Energien als allgemeines öffentliches Interesse im Klimaschutzgesetz verankern.“