Die Maßnahme werde Griechenland dabei helfen, seine Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien zu erreichen, und zu dem neuen europäischen Ziel beitragen, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, teilte die Kommission mit.
Der Wettbewerb werde nicht übermäßig verfälscht, betonte die Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Die Auswahl der Beihilfeempfänger erfolge bei den meisten dieser Technologien im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens. „So wird mit den Steuergeldern der größtmögliche Nutzen erzielt, während etwaige Verfälschungen des Wettbewerbs so gering wie möglich gehalten werden.“
Die Regelung soll Onshore-Windenergie-, Photovoltaik-, kombinierten Windenergie- und Photovoltaikanlagen mit Speichern, Biogas-, Biomasse-, Deponiegas- und Wasserkraftanlagen sowie thermischen Solarkraftwerke und geothermischen Kraftwerke offenstehen. Zudem soll hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung gefördert werden.
Förderung von Wind- und PV-Projekten über Differenz
Für Onshore-Windenergie- und für Solaranlagen werden die Beihilfen im Wege eines von Griechenland für beide Technologien durchgeführten wettbewerblichen Verfahrens gewährt. Sollte durch die gemeinsamen Auktionen für Solar- und Onshore-Windenergie keine ausreichende technologische Diversifizierung erreicht werden, behalte sich Griechenland die Möglichkeit vor, getrennte Auktionen für Onshore-Windenergie- und Solaranlagen durchzuführen, heißt es weiter. Griechenland beabsichtige auch, Projekte außerhalb des Landes zu finanzieren.
Die Förderung der Stromerzeugung aus anderen erneuerbaren Energiequellen werde direkt gewährt, bis bestimmte Schwellenwerte erreicht sind. Wettbewerbliche Verfahren werden erst durchgeführt, wenn diese Werte überschritten werden.
Bei Technologien, für die Auktionen durchgeführt werden, wird die Beihilfe in Form eines zweiseitigen Differenzvertrags gewährt. Bei Technologien, für die Beihilfen nicht im Wege von Auktionen gewährt werden, wird ein ähnliches Verfahren angewandt. Bei ihnen wird der Referenzwert jedoch anhand der Erzeugungskosten bestimmt, die bei der Nutzung der betreffenden Technologie anfallen.
Mit der Maßnahme sollen rund 4,2 GW installierter Kapazität gefördert werden. Die Regelung kann bis 2025 in Anspruch genommen werden.