Die Europäische Kommission hat die Förderung alternativer Antriebsoptionen im Personenverkehr beihilferechtlich genehmigt. Das teilte das Bundesverkehrsministerium (BMVI) mit. Gefördert werden Batterie-, Brennstoffzellen- und Batterieoberleitungsbusse sowie biomethanbetriebene Busse der Fahrzeugklassen M2 und M3, sowie dafür erforderliche Infrastruktur und Machbarkeitsstudien.
Die Richtlinie wendet sich gezielt an Verkehrsbetriebe. Nach derzeitiger Finanzplanung stehen bis 2024 insgesamt 1,25 Mrd. € für die technologieoffene Förderung zur Verfügung, 2025 sollen zusätzliche Mittel folgen. Förderfähig sind die Beschaffung und Umrüstung von Bussen mit alternativen Antrieben sowie die Beschaffung der zum Betrieb notwendigen Infrastruktur mit 80 Prozent der Investitionsmehrkosten zur Dieselreferenz für Batterie-, Brennstoffzellen- und Batterieoberleitungsbusse. Im Falle von Biogasbussen sind 40 Prozent der Investitionsmehrkosten zur Dieselreferenz förderfähig. 40 Prozent der Investitionsvollkosten gibt es für die zum Betrieb notwendige, nicht öffentliche Infrastruktur sowie Machbarkeitsstudien.
Eine Einreichung von Skizzen und Anträgen über das easy-Online System ist ab dem 15. September 2021 möglich. Die Richtlinie setzt außerdem die bisherigen Fördermöglichkeiten des BMVI im Bereich des batterieelektrischen ÖPNV über die Richtlinie Elektromobilität fort.