BSW legt Mustervertrag für Beteiligung an Solarparks vor


Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) hat einen Mustervertrag zur Beteiligung von Kommunen an neu errichteten Solarparks veröffentlicht. Die Möglichkeit zur kommunalen Beteiligung war Ende Juni 2021 vom Bundestag auf Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen ausgeweitet worden. Unternehmen können damit Kommunen, in denen neue PV-Freiflächenanlagen entstehen, ab sofort ohne Gegenleistung mit 0,2 ct/kWh an den Einnahmen aus der Erzeugung von Solarstrom beteiligen.


Unternehmen müssen bei der Umsetzung der kommunalen Beteiligung zahlreiche rechtliche Aspekte beachten. So darf die Vereinbarung z. B. erst nach Aufstellung des Bebauungsplans mit der Kommune geschlossen werden. Um diese und weitere rechtliche Fragen zu adressieren und die vertragliche Ausgestaltung zwischen Projektierer und Kommune zu unterstützen, hat der BSW von einer Berliner Anwaltskanzlei einen Mustervertrag und ein dazugehöriges Hinweispapier erstellen lassen. Das Arbeitspaket umfasst nach BSW-Angaben zudem eine Absichtserklärung, mit der sich Solarpark-Betreiber bereits frühzeitig dazu bereit erklären können, die gesetzlichen Möglichkeiten nach § 6 EEG anzuwenden.


Die Kanzlei Maslaton hatte kürzlich davon abgeraten, die zum 1. August in Kraft getretene Regelung des § 6 EEG anzuwenden, da es noch Unklarheiten gebe. Insbesondere die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission steht noch aus. Eine inkraftgetretene, aber nicht anwendbare Rechtsnorm biete keinen hinreichenden Vertrauensschutz, hieß es bei Maslaton.