Der Bundesrat hat der Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV zugestimmt. „Gesetzgeberisches Ziel ist es, im Umfeld von Festbrennstofffeuerungen wie Pelletheizungen, Kachelöfen und Kaminen die Belastung der Außenluft mit gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen zu verringern“, teilte die Länderkammer mit. Die Abgase sollen durch höhere Schornsteine direkt in die freie Luftströmung abgegeben werden, damit sie sich in dicht besiedelten Gebieten nicht zwischen Häusern ansammeln und die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigen.
Die Austrittsöffnung neu errichteter Schornsteine von Festbrennstofffeuerungen muss demnach künftig am Dachfirst, dem höchsten Punkt des Hauses, angebracht werden. Diesen Punkt muss der Schornstein außerdem um mindestens 40 Zentimeter überragen. Die neue Verordnung soll gewährleisten, dass die Schornsteinöffnung außerhalb der sogenannten Rezirkulationszone des Gebäudes liegt – also dem Bereich, in dem Abgase nicht vom Wind weggetragen werden können und in der Luft verbleiben.
Betroffen sind ausschließlich neue Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Leistung von weniger als einem Megawatt Feuerungswärmeleistung, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung errichtet werden. Für Bestandsanlagen, die bei Inkrafttreten der Verordnung bereits in Betrieb sind, ändert sich durch die neue Verordnung nichts.
„Verordnung vollzugstauglich machen“
In einer begleitenden Entschließung bedauert der Bundesrat, dass es die Bundesregierung im Rahmen der aktuellen Novellierung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen versäumt habe, die Bezüge auf DIN- und DIN EN-Normen, VDI-Richtlinien sowie europäische Rechtsnormen an den aktuellen Stand anzupassen. Er fordert die Bundesregierung auf, dies „schnellstmöglich nachzuholen, um die Verordnung vollzugstauglich zu machen“.
Die Verordnung kann nun verkündet und am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft treten.