Offshore-Windenergie-Ausschreibung: BNetzA lost, welche Null-Cent-Gebote den Zuschlag erhalten


In zwei Fällen fiel die Entscheidung durch das Los, weil mehrere Bewerber gleichwertige Angebote vorgelegt hatten. „Die Null-Cent-Gebote zeigen das hohe Interesse der Bieter, trotz der vergleichsweise moderaten Größe der Flächen“, sagte der Chef der Bundesnetzagentur, Jochen Homann.


Insgesamt ging es um ein Ausschreibungsvolumen von 958 MW. Zwei Flächen mit der Bezeichnung N-3.7 und N-3.8 liegen in der Nordsee und eine Fläche mit der Bezeichnung O-1.3 in der Ostsee.


Den Zuschlag für die Fläche N-3.7 mit einer Leistung von 225 MW konnte sich RWE Renewables Offshore Development Two GmbH sichern. EDF Offshore Nordsee 3.8 erhielt den Zuschlag für die Fläche N-3.8 mit einer Leistung von 433 MW. Für die Fläche O-1.3 mit einer Leistung von 300 MW ging der Zuschlag an die Bieterin RWE Renewables Offshore Development One GmbH. Der Zuschlagswert auf allen drei Flächen ist 0 ct/kWh. RWE kündigte an, dass man die beiden Zuschlagsprojekte im Jahr 2026 in Betrieb nehmen will.


Eintrittsrechte für frühere Projektentwickler


Sowohl für die Fläche N-3.8 als auch für die Fläche O-1.3 besteht jeweils ein Eintrittsrecht der Projektentwickler, die dort ursprünglich einmal Offshore-Windparks geplant hatten. Diese haben das Recht, in den Zuschlag einzutreten. Für die Fläche N-3.8 ist die Firma Nordsee Two GmbH Inhaberin des Eintrittsrechts, für die Fläche O-1.3 die Windanker GmbH. Das Eintrittsrecht ist bis zum 2. November 2021 auszuüben.


Da sowohl für die Fläche N-3.8 als auch für die Fläche O-1.3 mehrere Gebote mit einem Gebotswert von 0 Cent/kWh abgegeben wurden, wurde der Losentscheid erforderlich. Das Verfahren ist für entsprechende Fälle gesetzlich vorgesehen.


Ausschreibungen im zentralen Modell


Mit dem Zuschlag einher geht der Anspruch auf einen – vom Stromverbraucher über die Netzentgelte finanzierten – Netzanschluss und die Möglichkeit, den Offshore-Windpark über 25 Jahre zu betreiben. Dazu erhält der Inhaber des Zuschlags das Recht, beim zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Planfeststellung für die Bebauung der Flächen mit einem Offshore-Windpark zu beantragen. Die Offshore-Windparks sollen im Jahr 2026 in Betrieb gehen.


Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hatte die drei Flächen im Auftrag der Bundesnetzagentur umfassend voruntersucht und die Eignung der Flächen für die Errichtung von Offshore-Windparks in der ausgeschriebenen Leistung festgestellt. Das BSH untersuchte dabei unter anderem die Meeresumwelt, den Baugrund und die wind- und ozeanographischen Verhältnisse für die drei Flächen. „Die Kosten der Voruntersuchungen werden flächenscharf auf die bezuschlagten Bieter umgelegt“, heißt es bei der Netzagentur.


Branche feiert stark gesunkene Kosten und kritisiert Losentscheid


Die Offshore-Wind-Branche sieht die Entwicklung der Gebotspreise bei den Offshore-Ausschreibungen als Nachweis dafür, dass die Technologie in Deutschland nachhaltig und kostenverträglich für den Klimaschutz eingesetzt werden kann. „Es ist in jeder Hinsicht ein starkes Signal, dass auf alle ausgeschriebenen Flächen 0-Cent-Gebote abgegeben und bezuschlagt wurden“, sagt Karina Würtz, Geschäftsführerin der Stiftung Offshore-Windenergie. „Auch, wenn dies zukünftig sicherlich nicht für alle auszuschreibenden Flächen und Bedingungen wird gelten können, da die Gebotsfindung von einer Vielzahl an Variablen abhängt.“ Es liege nun an der Politik, die Entwicklung und das Vertrauen der Branche durch planungssichere Rahmenbedingungen weiter zu unterstützen und zu fördern. „Dies gilt unter anderem für ein zukunftsfähiges Marktdesign, um eine Entscheidung per Losverfahren künftig im besten Fall vermeiden zu können.“


Auch beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) stößt das Losverfahren auf Ablehnung. „Wir weisen an dieser Stelle erneut darauf hin, dass ein Entscheid per Losverfahren für die Branche nicht tragbar ist“, sagt BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. „Wir brauchen perspektivisch die Fortentwicklung der Fördersystematik hin zu Contracts for Difference (CfD) in Form der symmetrischen Marktprämie – unter anderem auch, um solche Situationen zukünftig zu vermeiden.“


Um einen stetigen Zubau im Bereich der Windenergie auf See zukünftig zu gewährleisten, empfiehlt der BDEW eine Entzerrung der ausgeschriebenen Kapazität. „So sollte für den Zeitraum 2030 bis 2040 ein Zubau von mindestens 2 Gigawatt pro Jahr angestrebt werden“, sagt Andreae. Perspektivisch seien für die Windenergie auf See höhere Ausbauziele und eine Ausweitung der Flächenkulisse erforderlich. „Letztere kann zum Beispiel durch ein entschlossenes Vorantreiben des Konzeptes der Ko-Nutzung von Flächen verfolgt werden.“