Vor vier Jahren – im März 2018 – war der Antrag beim zuständigen Dezernat 33.1 (Immissions- und Strahlenschutz) des RP Kassel gestellt worden. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen des Typs Vestas V150 mit je 4,2 MW Nennleistung, einer Nabenhöhe von 166 Metern und einer Gesamthöhe von 241 Metern, teilte das Regierungspräsidium mit.
Die geplanten Windenergieanlagen liegen innerhalb des im Regionalplan Nordhessen ausgewiesenen Gebiets „KB 03c“. In der näheren Umgebung wurde der Bestand von weiteren neun Windenergieanlagen berücksichtigt. Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden. Hierbei wurden neben immissionsschutzrechtlichen Fragen insbesondere auch Belange des Natur- und Artenschutzes einbezogen. Der Genehmigungsbescheid enthält laut RP Kassel diverse Nebenbestimmungen.
Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WKA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in der Region NordOstHessen (NOH) die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2 (Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel. Als Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere Aufgabenbereiche mit der Windkraftplanung befasst. Hierzu zählen insbesondere die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche. Der Teilregionalplan Energie sieht vor, insgesamt zwei Prozent der NOH-Fläche für Windkraftprojekte zu nutzen.