Hochwertige Ackerböden sollen mit Blick auf die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln vorrangig der Landwirtschaft vorbehalten bleiben. In den jetzt neu hinzukommenden Freiflächen für die Nutzung von Solarenergie können der Landesregierung zufolge pro Kalenderjahr in Summe Anlagen mit einer maximalen installierten Leistung von 300 MW (150 MW in 2022) gefördert werden. Das entspreche einer Fläche von jährlich bis zu 400 Hektar.
Landwirtschaftliche Flächen mit einer hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit sowie Flächen in Natura-2000-Gebieten würden in der Verordnung von der zu öffnenden Flächenkulisse ausgeschlossen, um die Interessen von Landwirtschaft und Natur zu wahren, heißt es.
Bisher ist die zulässige Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen im Rahmen des EEG unter anderem auf Randstreifen entlang von Straßen- und Schienenwegen begrenzt. Nun können in Nordrhein-Westfalen auch bestimmte Projekte in der um Grün- und Ackerlandflächen in benachteiligten Gebieten erweiterten Flächenkulisse umgesetzt werden und bereits in der kommenden Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur im November teilnehmen.
Zur Einordnung: Die Fläche der benachteiligten Gebiete umfasst in Nordrhein-Westfalen 136.100 Hektar Ackerland und 174.600 Hektar Grünland. Insgesamt werden in Nordrhein-Westfalen rund 1,49 Mio. Hektar landwirtschaftlich genutzt. Knapp 420.000 Hektar sind Grünland.