Die dazu nötige Förderrichtlinie befindet sich in der Abstimmung zwischen Klimaschutz- und Finanzministerium. Laut Umweltminister Till Backhaus (SPD) sind die „Kleinkraftwerke“, die gefördert werden, mit einer Leistung bis zu 600 Watt nicht genehmigungspflichtig. Sie müssen nur beim Energieversorger angezeigt werden. Je nach Wohnsituation müsse noch die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Zur Entlastung von Betreibern (leistungsstärkerer) kleiner Solaranlagen setze sich die Landesregierung für eine Umsatzsteuerbefreiung für den selbstgenutzten Teil des Solarstroms ein.