Energetische Sanierung: Zuschüsse können ab 22. Februar wieder beantragt werden


Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar 2022, 24:00 Uhr, eingegangen waren. „Diese Anträge werden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und – bei Förderfähigkeit – genehmigt“, heißt es beim BMWK. In einem zweiten Schritt startet auch die Sanierungsförderung wieder mit Stichtag 22. Februar. „Zur neu aufzusetzenden EH40-Neubauförderung laufen derzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung“, heißt es weiter.


In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages neue Mittel für die BEG von rund 9,5 Mrd. € bereitgestellt, die zur Abarbeitung der bis 23. Januar 2022, 24:00 Uhr, gestellten Altanträge, zur Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und zur Neuauflage der EH40 Neubauförderung bestimmt sind und die Finanzierung bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltes sichern.


Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren der KfW-Förderbank im Januar kurz vor Ende der Antragsfrist vorzeitig gestoppt. Nach scharfem Protest aus der Wohnungsbranche verkündete das Ministerium, dass vor dem 24. Januar eingegangene Anträge doch noch bearbeitet werden. Damit fehlte Wohnungsunternehmen und Bauherren aber immer noch eine Woche, um Anträge fristgerecht einzureichen, denn ursprünglich hätte das sogenannte EH55-Programm am 31. Januar auslaufen sollen. EH55 bedeutet, dass die Gebäude nur 55 Prozent der Energie eines Standardhauses verbrauchen.