Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge für die Biomethanausschreibung zum Gebotstermin 1. Dezember 2021 bekannt gegeben. Die erstmalig durchgeführte Ausschreibung sei auf eine „gute Resonanz in der Branche“ gestoßen, berichtet die Netzbehörde. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 150 MW wurden 21 Gebote mit einem Volumen von 148 MW eingereicht. Damit ergab sich dennoch eine leichte Unterzeichnung. Die Gebotswerte der Gebote mit Zuschlag reichen von 16,88 ct/kWh bis 18,98 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 17,84 ct/kWh.
Bei dem Ausschreibungsverfahren können Gebote für neue Biomethananlagen mit einer installierten Leistung von 151 kW bis 20 MW eingereicht werden. Die Ausschreibungsmodalitäten entsprechen in weiten Teilen denen der Biomasseausschreibung, wobei jedoch Bestandsanlagen von der Teilnahme an der Biomethanausschreibung ausgeschlossen sind. In der ersten Ausschreibungsrunde durften auch Gebote für Projekte vor der Erteilung der jeweiligen Genehmigung und auch Gebote für Projekte im Norden eingereicht werden. Alle eingereichten Gebote erhielten den Zuschlag, kein Gebot wurde ausgeschlossen.
Solarausschreibung des zweiten Segments erneut überzeichnet
Neben der Biomethanausschreibung war der 1. Dezember auch der Termin für die zweite Solarausschreibung des zweiten Segments. Sie betrifft Solaranlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden mit einer installierten Leistung von mehr als 300 Kilowatt und stieß auf rege Beteiligung. Wie die erste Runde war auch die zweite Ausschreibungsrunde deutlich überzeichnet. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 150 MW wurden nach Angaben der Bundesnetzagentur 209 Gebote mit einem Volumen von 233 MW eingereicht. 136 Gebote mit einem Volumen von 154 MW konnten davon bezuschlagt werden. 38 Gebote wurden aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen.
Regional betrachtet verteilen sich die Solarzuschläge mehrheitlich auf Gebote in Sachsen-Anhalt (34 MW verteilt auf 25 Zuschläge), Brandenburg (22 MW verteilt auf 32 Zuschläge) und Niedersachsen (25 MW verteilt auf 16 Zuschläge). Die Gebotswerte der Gebote mit Zuschlag reichten von 5,70 ct/kWh bis 8,28 ct/kWh und lagen damit über dem Niveau der Vorrunde (5,35 ct/kWh bis 7,89 ct/kWh). Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 7,43 ct/kWh – auch das ist ein deutlicher Anstieg im Vergleich zur Vorrunde (6,88 ct/kWh).
Nächste Biomethanausschreibung am 1. Oktober 2022
Die nächsten Ausschreibungsrunden der bezuschlagten Technologien finden für Solaranlagen des zweiten Segments am 1. April 2022 und für Biomethan am 1. Oktober 2022 statt. Ab der nächsten Runde für Solaranlagen des zweiten Segments kommen neue gesetzliche Regelungen zur Anwendung, die das Verfahren für die Bieter deutlich vereinfachen und das Risiko von Projektverzögerungen reduzieren. Nähere Informationen dazu will die Bundesnetzagentur in Kürze bekannt geben.