So stimmten die Länder der EEG-Novelle 2023, dem Wind-an-Land-Gesetz, dem Wind-auf-See-Gesetz und dem Bundesnaturschutzgesetz zu, die tags zuvor den Bundestag passiert hatten. Auch die umfangreichen Änderungen des Energiewirtschaftsrechts, die der Bundestag bereits am 24. Juni als Teil des Osterpakets verabschiedet hatte, haben die Länderkammer passiert.
Das insgesamt über 593 Seiten starke Gesamtpaket umfasst neben den Gesetzesnovellen zum Ausbau der erneuerbaren Energien auch das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz und das Energiesicherungsgesetz. Beides seien „zusätzliche, kurzfristig abrufbare Instrumente für den Fall einer weiteren Zuspitzung der Lage auf den Energiemärkten“, betont das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK).
„Allein die schiere Anzahl und der Umfang der Gesetzentwürfe zeigen, wie wichtig die Energie und die Energiesicherung für Deutschland und für Europa geworden sind – wie wichtig sie sind für Sicherheit, Freiheit und Wohlstand unserer Republik“, sagte Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). „Wir haben das größte Beschleunigungspaket für den Erneuerbaren Ausbau seit Jahrzehnten beschlossen. Wir werden den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt fast verdoppeln. Wir verdreifachen die Geschwindigkeit beim Erneuerbaren Ausbau – zu Wasser, zu Land und auf dem Dach. Die erneuerbaren Energien liegen künftig im öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Das ist entscheidend, um das Tempo zu erhöhen. Es ist ein historisches Aufbruchssignal für den Klimaschutz und den Industriestandort Deutschland.“
Parallel erweitere man den Instrumentenkasten und wappnen sich für eine weitere Zuspitzung der Lage auf den Energiemärkten. „Es geht darum, alles zu tun, um auch im kommenden Winter die grundlegende Versorgung aufrechtzuerhalten und die Energiemärkte so lange es geht am Laufen zu halten, trotz hoher Preise und wachsender Risiken“, so Habeck weiter.