Der jetzt vorliegende Entwurf des Masterplans wurde federführend vom Bundesverkehrsministerium (BMDV) erarbeitet und wird nun an relevante Akteure wie Länder, Kommunen, Verbände und Unternehmen übermittelt.
„Die Bundesregierung bekennt sich zu den im Koalitionsvertrag verankerten Zielen im Bereich Elektromobilität“, teilt das BMDV mit. Mit einer Million öffentlich zugänglicher Ladepunkte solle Deutschland zum globalen Leitmarkt für E-Mobilität werden. Dafür sei der vorauslaufende Aufbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur erforderlich.
Mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur entwickele die Bundesregierung eine Gesamtstrategie hierfür. „Sie ist orientiert an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer und umfasst auch den Bereich der Ladeinfrastruktur für schwere batterieelektrische Nutzfahrzeuge.“ Die Maßnahmen des Masterplans sollen den Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur „einfacher, bequemer und schneller“ machen. Gleichzeitig solle die Attraktivität von Ladeinfrastruktur als Geschäftsmodell gesteigert werden und so stärkere Investitionen der Privatwirtschaft mobilisieren.
Die wichtigsten Maßnahmen im Entwurf des Masterplans Ladeinfrastruktur II im Überblick:
Die Bundesregierung gründet eine interministerielle Steuerungsgruppe Ladeinfrastruktur (ISLa), um die Umsetzung der Maßnahmen des Masterplans sicherzustellen. Die umsetzenden Akteure aus der Privatwirtschaft sowie von Ländern und Kommunen sollen hierbei eng eingebunden werden.
Allen Maßnahmen wird eine Bedarfsanalyse zugrunde liegen. Grundlagen hierfür sind unter anderem das Planungsinstrument StandortTOOL der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur sowie „empirisch fundierte Prognosen auf Basis von kartellrechtskonformen Gesprächen mit der Industrie“, heißt es.
Auf Grundlage der Bewertung der bisherigen Förderprogramme erstellt das BMDV bis Anfang 2023 ein Konzept für die effiziente, zielgenaue und schnelle finanzielle Unterstützung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur.
Dem Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur in den Kommunen komme eine Schlüsselstellung zu. Die Bundesregierung prüft deshalb bis Ende 2022 wie eine gesetzliche Verpflichtung der Länder, die Grundversorgung an lokaler Ladeinfrastruktur sicherzustellen, umgesetzt werden kann. Gleichzeitig sollen die Kommunen durch ein umfassendes Paket an Maßnahmen für die Planung, Umsetzung und Finanzierung unterstützt werden.
Zur Mobilisierung weiterer Flächen prüfen der Bund, die Länder und die Kommunen eigene Flächen und Liegenschaften bezüglich der möglichen Errichtung von Ladeinfrastruktur.
Die Bundesregierung entwickelt im Jahr 2023 eine Roadmap Digitalisierung. Sie soll aufzeigen, welche Schritte der Digitalisierung erfolgen müssen, um ein für Nutzerinnen und Nutzer attraktives Gesamtsystem Ladeinfrastruktur zu realisieren.
Der Ausbau von Ladeinfrastruktur und Stromnetzen muss besser aufeinander abgestimmt werden. Damit der Ladeinfrastrukturausbau schneller erfolgen kann, wird ein besseres Zusammenspiel von Stromnetz und Elektromobilität von allen beteiligten Akteuren, einschließlich Behörden, Netzbetreibern und Anschlusssuchenden, effizient und zukunftsfest vorgenommen.
Mit einer Reihe rechtlicher Maßnahmen wird das Ziel verfolgt, den Aufbau von Ladeinfrastruktur zu erleichtern sowie ihre Nutzung im Alltag attraktiver zu gestalten. Hierzu gehören etwa die Fragen, wie das nächtliche Laden auf Supermarktplätzen rechtssicher ausgestaltet und wie der Einbau in Gebäuden vereinfacht werden kann.
E-Lkw werden eine zentrale Rolle spielen, um die CO2-Emissionen auch im Straßengüterverkehr deutlich zu reduzieren. Diese benötigen eine spezifische Ladeinfrastruktur mit besonders hohen Ladeleistungen. Damit deren Aufbau frühzeitig beginnen kann, wird das BMDV ab 2023 die Errichtung eines initialen Ladenetzes ausschreiben.
Um Anpassungsbedarfe frühzeitig zu erkennen, werden alle Maßnahmen kontinuierlich in einem Monitoring erfasst.