„Geradezu grotesk“: Biomasse aus dem Wald künftig keine erneuerbare Energie mehr?


„Wir begrüßen, dass sich der Industrie- und Energieausschuss des EU-Parlaments für eine deutliche Anhebung des Gesamtziels für erneuerbare Energien auf 45 Prozent in 2030 ausgesprochen hat“, kommentiert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), die Abstimmung des Ausschusses. „Positiv ist ebenfalls, dass das Ziel für die Treibhausgasintensitätsreduzierung im Verkehr auf 16 Prozent angehoben werden soll und der Ausschuss sich für die Fortführung der Begrenzung von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse auf 7 Prozent ausgesprochen hat.“ Damit bestehe keine Verpflichtung zur Biokraftstoffbeimischung, sondern Biokraftstoffe seien eine Erfüllungsoption für die Erreichung der Klimaziele im Verkehr. „Angesichts der aktuell von Teilen der Bundesregierung geführten Diskussion über eine weitere Absenkung der nationalen Kappungsgrenze von bereits nur 4,4 Prozent, ist dies ein wichtiges Signal, dass der Beitrag von nachhaltigen Biokraftstoffen für Klimaschutz und Erneuerbare Energien im Verkehr fortgeführt werden soll.“


Nicht nachvollziehbar sei für die Branche hingegen, wie die angehobenen Ziele für erneuerbare Energien mit den geplanten Einschränkungen bei der Holzenergie zusammenpassen. „Wir hätten vom Energieausschuss eine komplette Streichung des Kaskadenprinzips für Holz erwartet; starre rechtliche Vorgaben für die Holznutzung können in der Praxis nicht funktionieren und führen nur zu bürokratischem Aufwand sowie Verunsicherung in der Wertschöpfungskette“, so Rostek weiter.


Ebenfalls hätte der Energieausschuss die Vorschläge des Umweltausschusses für die Verankerung von „primärer“ und „sekundärer“ holziger Biomasse aus Sicht der Branchenverbände zurückweisen müssen. „Dass nach der Vorstellung des Umweltausschusses primäre holzige Biomasse, also Biomasse aus dem Wald, nicht als erneuerbare Energie gewertet werden soll, ist geradezu grotesk“, sagt Rostek. „Wir erwarten hier vom Plenum des EU-Parlaments dringende Nachbesserungen und dass Vernunft in die Debatte einkehrt, um nicht den Großteil der erneuerbaren Wärme mit einem Federstrich zu verlieren.“


Rückwirkende THG-Minderungskriterien: „Wie aus der Zeit gefallen“

„Wie aus der Zeit gefallen“ wirke auch der ursprüngliche Vorschlag der Kommission, für bereits bestehende Biogas- und Holzenergieanlagen rückwirkende Treibhausgasminderungskriterien einzuführen. „Hier hätte sich der Energieausschuss dagegen positionieren müssen“, meint Rostek. „Erneuerbare Energien ausbauen zu wollen und dann für Bestandsanlagen nachträgliche Hürden aufzubauen, ist nicht vereinbar und untergräbt das Vertrauen in neue Investitionen.“