Das teilt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit. Neben verschiedenen Fördermaßnahmen für mehr Klimaschutz im Gebäude- und Verkehrsbereich sowie zur Absenkung der Klimagase in energieintensiven Branchen sieht der Finanzplan bis 2026 Entlastungen bei den Strompreisen von insgesamt rund 47,6 Mrd. € vor. So wird die Förderung der erneuerbaren Anlagen künftig nicht mehr über die EEG-Umlage als Teil des Strompreises, sondern vollständig aus KTF-Mitteln finanziert.
Für die Jahre 2023 bis 2026 plant die Bundesregierung mit Mitteln in Höhe von insgesamt 177,5 Mrd. € (der BMWK-Anteil liegt bei rund 85,3 Prozent) für Maßnahmen zum Klimaschutz und für die Transformation der deutschen Wirtschaft. 2023 belaufen sich die Ausgaben auf 35,4 Mrd. €. Der Anteil des BMWK liegt bei 85,6 Prozent (30,2 Mrd. €). Der Großteil der Ausgaben fließt in die Förderung zur klimafreundlichen Gebäudesanierung. Außerdem wird mit den KTF-Mitteln die Abschaffung der EEG-Umlage finanziert. Der KTF speist sich unter anderem aus den Erlösen der Europäischen und Nationalen CO2-Bepreisung. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Klimaschutz-Einnahmen des Staates direkt in möglichst wegweisende Investitionen für wirksame Klimaschutzmaßnahmen fließen.
Die Ausgabenschwerpunkte des BMWK im KTF bis 2026 im Einzelnen:
► Reform der Förderung für effiziente Gebäude (rund 56,3 Mrd. €): Die Haushaltsmittel sollen künftig hauptsächlich auf Sanierungen mit vergleichsweise hohem CO2-Einsparpotenzial pro Fördereuro konzentriert werden. Die Bekanntgabe der Reform der Gebäudeförderung erfolgte am 26. Juli, die Änderungen sind bereits am 28. Juli in Kraft getreten.
► Abschaffung der EEG-Umlage zur Entlastung der Bürger und Unternehmen (rund 35,5 Mrd. €). Im Jahr 2023 werden die erwarteten, aufgrund gestiegener Börsenstrompreise hohen Vermarktungserlöse der erneuerbaren Anlagen allerdings voraussichtlich dazu führen, dass keine Zuschüsse aus Bundesmitteln nötig sind.
► Dekarbonisierung der Industrie und Umsetzung der deutschen Wasserstoffstrategie (rund 19,9 Mrd. €, 3,5 Mrd. € davon im Jahr 2023). Dabei wird 2023 unter anderem ein Programm zur Umrüstung von Kohle- zu Gaskraftwerken aufgesetzt, die mit grünem Wasserstoff betrieben werden können.
► Strompreiskompensation zur Entlastung der Unternehmen von den Kosten durch den Europäischen Emissionshandel (rund 12,1 Mrd. €)
► Förderung für effiziente, klimafreundliche Wärmeversorgungsnetze (rund 3,8 Mrd. €). Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist laut BMWK das zentrale Programm der Bundesregierung für die Dekarbonisierung der Fernwärme und spielt eine Schlüsselrolle für das Gelingen der Wärmewende und das Einhalten der durch das novellierte KSG verschärften Klimaziele. Im Rahmen der BEW werden insbesondere Zuschüsse für Investitionen in die Dekarbonisierung von Neubau- und Bestandsnetzen sowie für den Betrieb dekarbonisierter Wärmeinfrastrukturen finanziert. In 2023 stehen hierfür 550 Mio. € und bis zum Jahr 2026 ca. 3,8 Mrd. € zur Verfügung.
► Reform des Umweltbonus zur Förderung rein elektrisch- und brennstoffzell-betriebene Fahrzeuge (rund 3,4 Mrd. €). Das BMWK hat am 26. Juli die Eckpunkte für eine Neuausrichtung des Umweltbonus bekanntgegeben, mit der die Förderung auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert wird. Im Jahr 2023 werden für den Umweltbonus 2,1 Mrd. € bereitgestellt. Für das Jahr 2024 sind weitere 1,3 Mrd. € eingeplant.
► Förderung für Energie- und Ressourceneffizienz (rund 3,4 Mrd. €). Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) dient schwerpunktmäßig der Förderung von Investitionsmaßnahmen in die Anlagen- und Prozessmodernisierung. Damit soll die effiziente Nutzung von Ressourcen begünstigt und die Marktdurchdringung mit hocheffizienten Technologien im industriellen und gewerblichen Bereich beschleunigt werden. Dafür stehen in 2023 rund 864 Mio. € (mehr als doppelt so viel wie in 2022) bereit. Des Weiteren werden auch die Mittel für die Beratungsprogramme zur Energieeffizienz auf 257 Mio. € in 2023 aufgestockt, ca. 1,1 Mrd. € bis 2026.
Mit der bereits am 23. Juni vom Bundestag beschlossenen und am 8. Juli vom Bundesrat bestätigten Änderung des EKF-Gesetzes sei der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt worden, den EKF in einen Klima- und Transformationsfonds (KTF) weiterzuentwickeln, um die Ausgaben aus dem Sondervermögen noch stärker auf die Ziele des Klimaschutzgesetzes und den Umbau der deutschen Wirtschaft hin zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Volkswirtschaft auszurichten.
Der Entwurf des Wirtschaftsplans wird nun zusammen mit dem Entwurf des Bundeshaushalts dem Bundestag für das parlamentarische Verfahren zugeleitet.