Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) erarbeitet demnach bis zum zweiten Quartal des kommenden Jahres Vorschläge, wie die Einbindung von Fahrzeugbatterien in das Stromnetz verbessert werden kann. „Neben rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für die Netz- und Systemintegration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüssen auf Niederspannungsebene (§ 14a EnWG) sind auch attraktive Flexibilitäts- und Geschäftsmodelle für Prosumer, die ihre Fahrzeugbatterien für das Stromsystem zur Verfügung stellen, gleichermaßen von Bedeutung“, heißt es im Entwurf.
Dabei prüfe das BMWK auch, inwiefern Maßnahmen zur Verbesserung der Netzzustandsüberwachung ergriffen werden sollten. „Ziel sind eine Netz- und Systemintegration der Elektromobilität unter Wahrung der Nutzerbedürfnisse, die Unterstützung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und die Ermöglichung der bevorstehenden Umsetzung des EU-Legislativpakets ‚Fit for 55‘“, heißt es weiter.
Zudem prüfe das BMWK in enger Abstimmung mit dem BMDV, welche rechtlichen und technischen Anpassungen notwendig sind, um das bidirektionale Laden insbesondere im nicht-öffentlichen Raum zu ermöglichen, dabei Mehrwerte für Nutzer zu schaffen und netzdienlich zu gestalten.
„Die Geschwindigkeit, mit der die Ladeinfrastruktur ausgebaut wird, hängt in hohem Maße von der Integration in das Stromsystem ab“, heißt es im Entwurf an anderer Stelle. Verbesserungen seien möglich, wenn die Aktivitäten bei Ausbau und Regulierung von Lade- und Stromnetz besser aufeinander abgestimmt „und absehbare Funktionalitäten, z.B. das bidirektionale Laden, von Beginn an mitgeplant werden.“ Vor diesem Hintergrund soll auch bis zum ersten Quartal 2023 geprüft werden, ob und in welchen Fällen eine Präzisierung und eine Vereinheitlichung des Letztverbraucherbegriffs in bestehenden Regularien „sinnvoll und möglich“ sei, „auch um Anreize für das bidirektionale Laden zu setzen.“