Rheinland-Pfalz Förder-Aus für kleine Wasserkraft findet Zustimmung


In diesem Abwägungsprozess sei es richtig, wenn die geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) keine Förderung mehr für kleine Wasserkraftwerke mit einer Kapazität unter 500 Kilowatt vorsehe, sagte Umwelt- und Energieministerin Katrin Eder (Grüne) im Landtag in Mainz.


Mit der Mehrheit der Ampel-Fraktionen lehnte der Landtag einen Antrag der CDU ab, ein Ausbauziel für die Wasserkraft zu setzen. Der CDU-Abgeordnete Gerd Schreiner fand allein bei den Freien Wählern Zustimmung zu seinem Appell, die geplante EEG-Neufassung zu verhindern. „Tun wir das nicht, ist das das Aus für die Wagnermühle“ – bei Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) „vor der Haustür“, sagte Schreiner. „Diese Wagnermühle mahlt seit 1330 das Mehl für das tägliche Brot für die Menschen an der Ruwer.“ Und 15 kleine Wasserkraftwerke allein im Kreis Kusel erzeugten dort den Haushaltsstrom für 2.500 Menschen. Das gelte es zu schützen.


In Rheinland-Pfalz sei das Potenzial für den Ausbau der Wasserkraft erschöpft, erwiderte der SPD-Abgeordnete Benedikt Oster. In vielen kleinen Anlagen stünden die Kosten in keinem Verhältnis zur Stromgewinnung. Auch der Grünen-Abgeordnete Andreas Hartenfels sagte, dass Strom aus Wind- und Solarenergie um ein Drittel günstiger sei als Strom aus kleinen Wasserkraft-anlagen. Diese seien damit nicht mehr konkurrenzfähig.


Die EEG-Novelle bedeute nicht zwangsläufig das Aus für die nahezu 200 kleinen Wasserkraft-anlagen in Rheinland-Pfalz, sagte Ministerin Eder. „In Betrieb befindliche Anlagen betrifft es nicht.“ Die Wasserkraft decke fünf Prozent der Bruttostromerzeugung des Bundeslands. Dabei entfallen nach ihren Angaben 97 Prozent des Stroms aus Wasserkraft auf 22 große Anlagen, etwa an der Mosel oder der Lahn. Diese würden von niemandem in Frage gestellt. Bei der Beurteilung kleiner Anlagen aber sei die ökologische Funktion der Gewässer als Lebensader und Biotop für zahllose Süßwasserarten vorrangig.