Wind-Ausschreibung erneut knapp überzeichnet


Das gab die Bundesnetzagentur jetzt bekannt. Dies ist die zweite Überzeichnung in Folge bei Ausschreibungen für die Windenergie an Land. Das Ausschreibungsvolumen war wie in der vorherigen Runde nicht zuvor durch die Bundesnetzagentur gekürzt worden, da eine Unterzeichnung anhand der vorliegenden Informationen nicht drohte.


Bei einer ausgeschriebenen Menge von 1.328 MW wurden 147 Gebote mit einem Volumen von 1.356 MW eingereicht. 141 Gebote mit einem Umfang von 1.332 MW konnten bezuschlagt werden. Sechs Gebote wurden wegen Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen.


Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen laut BNetzA von 4,77 ct/kWh bis 5,88 ct/kWh. Der mengengewichtete, durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 5,76 ct/kWh. Der Wert liegt damit leicht unter dem der Vorrunde. „Dies dürfte damit zusammenhängen, dass seit dieser Runde ein im Vergleich zum Jahr 2021 herabgesenkter Höchstpreis von 5,88 ct/kWh Anwendung findet“, heißt es.


100 von 141 Zuschlägen gehen an nur vier Bundesländer


Regional betrachtet entfielen die größten Zuschlags-Volumina auf Gebote für Standorte in Niedersachsen (326 MW, 25 Zuschläge), Nordrhein-Westfalen (275 MW, 30 Zuschläge) und Schleswig-Holstein (259 MW, 27 Zuschläge). Wie der Bundesverband Windenergie ergänzt, entfallen 100 Zuschläge auf die vier Bundesländer, die bereits die letzten Ausschreibungen dominierten: Neben NRW, Schleswig-Holstein und Niedersachsen gelte dies auch für Brandenburg, auf das 18 Zuschläge entfallen. „Diese Bundesländer legten so zugleich die Grundlage für den Einstieg in grünen Wasserstoff“, heißt es beim BWE.


„Die wichtigste Botschaft der heute veröffentlichten Zuschläge aus der Ausschreibung für die Windenergie an Land am 1. Februar 2022 ist: Die Branche liefert und leistet damit einen essenziellen Beitrag für die Energiesicherheit in Deutschland“, kommentiert BWE-Präsident Hermann Albers die Ergebnisse. Die Überzeichnung der Ausschreibung sei Rsultat einer „harten Kraftanstrengung der Projektträger in allen Teilen des Landes“. Ihnen sei es flankiert durch neue Rahmensetzungen in einzelnen Bundesländern und der Standortkommunen gelungen, eine ausreichend hohe Zahl von Genehmigungen zu erreichen – „trotz eines regulatorischen Korsetts, das die Windbranche abschnürt“. Wenn die Bundesregierung noch in diesem Jahr die Bereitstellung von Flächen erleichtere und die Straffung der Planungs- und Genehmigungsverfahren durchsetze, werde die Zahl der Neugenehmigungen weiter stärker steigen können.


Angesichts der über die gesamte Lieferkette spürbaren Preissteigerungen und der bestehenden Unsicherheiten bei den Zinsen für Kapital bewertet der Verband die Zuschlagswerte als „inzwischen sehr ambitioniert“. Eine Anpassung des Höchstwertes, der maximal geboten werden darf, werde „immer erforderlicher“.


Ungleiche Teilnahme der Länder an Ausschreibungen „hoch problematisch“


Als hoch problematisch bewertet der BWE die sehr ungleiche Teilnahme der Bundesländer am Ausbau der Windenergie. Von 141 Zuschlägen erfolgten lediglich 14 in den verbrauchsstarken Ländern Bayern (2), Baden-Württemberg (2), dem Saarland (4) und Sachsen (6). Für die so genannte Südquote fehlt nach wie vor die beihilferechtliche Genehmigung aus Brüssel. Mehr noch fehlten jedoch Flächen und Genehmigungen im Süden. Diesen Mangel könnten die verantwortlichen Landesregierungen „sofort beseitigen“, heißt es weiter.


Die fossile Preiskrise, die der russische Angriffskrieg auf die Ukraine verschärft, rücke die Versorgungssicherheit noch stärker in den Mittelpunkt. „Die Windbranche will durch schnelle Projektumsetzungen einen Beitrag dazu leisten, zügig mehr Energie zu liefern“, sagt Albers. „Die erneut sehr späte Erteilung von Zuschlägen verschleppt allerdings, vor allem für die wachsende Zahl von Projekten im Forst, eine zügige Inbetriebnahme.“ Es gelte die Bundesnetzagentur so auszustatten, dass die Zuschläge deutlich zeitnäher erfolgen können.


Die nächsten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land findet am 1. Mai 2022 statt.