„Wir begrüßen die Einsicht des Bundesumweltministeriums, dass eine Zertifizierung von weit über 3.000 Holzheizkraftwerken, Biogasanlagen, Biomasselieferanten und Verarbeitern nicht in einem halben Jahr zu leisten ist“, sagt Sandra Rostek, die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB). „Aber der jetzt vorgelegte Entwurf zur Änderung der Verordnung ist halbherzig und berücksichtigt nicht die zu kurze Frist von drei Wochen zwischen Verabschiedung der Verordnung und deren Scharfstellen im vergangenen Dezember.“
Zwischen Vorlage der BioSt-NachV am 7. Dezember 2021 und dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2022 sei für die Branche zu wenig Zeit geblieben, um die Umsetzung vorzubereiten und offene Fragen zu klären. Diese Zeit zur Klärung sollte mit dem jetzt vorgelegten Entwurf geschaffen werden.
Besonders im Bioabfall- und Altholzbereich bestehe nach wie vor große Unsicherheit, welche Anforderungen zusätzlich zu den bereits umfangreichen Dokumentations- und Kontrollpflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes einzuhalten sind. „Schließlich kann es weder im Sinne des Gesetzgebers noch der Nachhaltigkeit und Energiewende sein, wenn etablierte energetische Verwertungspfade von Abfällen wie Speiseresten in Biogasanlagen oder von Siebüberläufen aus Kompostwerken verbaut werden.“ Es sei zu befürchten, dass allein aus Kompostwerken geschätzt eine Mio. Tonnen Reststoffe für eine energetische Nutzung verloren gehen.“
„Das Chaos auf allen Ebenen bei der Umsetzung der RED II zeigt: Wir brauchen dringend eine umfassende Verschiebung des Starts der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung auf den 1. Januar 2023“, sagt Rostek. Dass immer noch Umsetzungsrechtsakte der EU-Kommission fehlten, der Start in anderen EU-Staaten und für den EU-Emissionshandel erst zum 1. Januar 2023 erfolge und auch das nationale Verbuchungssystem „Nabisy“ der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung noch nicht läuft, zeige, dass die Bundesregierung hier einen „unverhältnismäßigen Zeitdruck auf die Bioenergiebranche“ aufgebaut habe.