Corona-Überbrückungshilfen der Bundesregierung

Corona-Überbrückungshilfen der Bundesregierung

Die sog. "November-/Dezemberhilfen" der Bundesregierung können auch kommunalen Unternehmen gewährt werden. Hierzu waren zuletzt Klarstellungen zum Unternehmensbegriff notwendig, die im Mai 202 über ein Schreiben des BMWi erfolgt sind.


Überbrückungshilfen III - nicht für kommunale Unternehmen 

Kommunale Unternehmen sind nicht berechtigt, die neuen Überbrückungshilfen III zu beantragen. Das geht aus den Frequently Asked Questions (FAQ) zu den Überbrückungshilfen III hervor, die am 10.02.2021 unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbrueckungshilfe-lll/ueberbrueckungshilfe-lll.html veröffentlicht wurden. Die neuen  Überbrückungshilfen III sollen vor allem nicht-öffentliche kleine und mittlere Unternehmen entlasten, die vom Lockdown existentiell bedroht sind.


Sog. "November-/Dezemberhilfen" der Bundesregierung

Die sog. Corona-Novemberhilfe als außerordentliche Wirtschaftshilfe ermöglichen eine finanzielle Unterstützung auch für die Betriebe und Unternehmen der kommunalen Daseinsvorsorge wie auch der kommunalen Bäder. Sie werden auch für Dezember gewährt.

Diese finanzillen Hilfen können auch von Eigen- und Regiebetrieben beantragt werden, und zwar verlängert bis 20.12.2020 wegen der anhaltenden Schließungen Das hat das BMF am 3. Dezember gegenüber dem DStGB klargestellt.

- NEU: aktualisierte FAQs zu den November-/Dezemberhilfen des BMWi und BMF (extener Link)

- Klarstellungen zum Unternehmensbegriff - BMWi-Schreiben vom 18. Mai 2021 (pdf)
  und zugehörige Meldung im DStGB-aktuell 2021-02 (Link zu kosdirekt)

- Plattform für Überbrückungshilfen (externer Link)

- Übersicht der Wirtschaftshilfen beim BMWi (externer Link)

- Übersicht der Wirtschaftshilfen beim BMF (externer Link)

- DStGB-Schreiben an das BMF vom 27. November 2020 (pdf)

- Vollzugshinweise des BMF zu den "Novermberhilfen" (externer Link zum BMF)