Freigabe der Impfgruppe III ab 23. April 2021
Rheinland-Pfalz hat am 21. April die Impfgruppe 3 offiziell ab Freitag, den 23. April 2021 zur Impfung geöffnet. Wichtig ist dabei, dass die Impfgruppe ALLE Beschäftigte der kritischen Infrastrukturen umfasst, d.h. keine Priorisierung innerhalb des Werkes bzw. Unternehmen vorgenommen werden muss.
Quelle: Coronaseiten der Landesregierung RP www.corona.rlp.de (direkter Link), dort unter #ÄrmelHochRLP: Anmeldung und Terminvergabe.
Die in der Coronavirus-Impfverordnung genannte „besondere Relevanz“ der Position einer Person im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in einem Unternehmen der Kritischen Infrastruktur ergibt sich aus Sicht der Landesregierung allein aufgrund ihrer Beschäftigung in diesem Unternehmen. Es bedarf danach keiner gesonderten Herleitung der Relevanz aus der Funktion im Unternehmen.
Diese Freigabe bedeutet nun freilich nicht, dass die Impfreihenfolge damit aufgehoben wäre. Ist also in einem Landkreis / einer Stadt die Impfgruppe II noch nicht durchgeimpft, hat diese unverändert Priorität.
Welche Branchen bzw. Unternehmen gehören zu "Kritische Infrastruktur"?
Hierzu erfolgt nunmehr der klare Hinweis, dass die Schwellenwerte nach BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV NICHT gelten. Es sind also alle in § 4 Abs 1 Nr. 5 CoronaImpfV genannten Branchen eingeschlossen, unabhängig von der Größe des Werkes / Unternehmens.
Bescheinigung des Arbeitgebers für die zu Impfenden.
Um die Zugehörigkeit zur Kritischen Infrastruktur zu belegen, benötigen die zu impfenden Personen eine (formlose) Bescheinigung des Arbeitgebers. Hierzu stellt das Land einen Vordruck zur Vefügung, der über die Internetseiten der Terminvergabe https://impftermin.rlp.de/ verfügbar ist. Abwasserbetriebe kreuzen bei "Wasser" an.
Es wird dringend empfohlen, dieses offizielle Formular zu verwenden, damit nicht vor Ort die Impfung wegen einer Formalie abgelehnt wird. Selbst erstellte Vordrucke sollten nur nach vorheriger Absprache mit den Impfkoordinatoren eingesetzt werden.
Imfpung durch Betriebsärzte? Ab wann möglich?
Das Bundesgesundheitsministerium habe die Impfung durch Betriebsärzte erst für Juni in Aussicht gestellt bzw. will diese erst im Juni dafür "freigeben". Das Land hätte dies nach eigenen Aussagen gerne früher ermöglicht, ein früherer Beginn sei aber nicht als realistisch anzusehen.
Nach aktuell geltendem § 6 CoronaImpfV (seit 1. April in Kraft, direkt zum pdf) dürfen - wie bisher - nur solche Betriebsärzte impfen, die an ein Impfzentrum "angegliedert" sind. Eine Reihe von Verbänden versuchen darauf hinzuwirken, dass diese Beschränkung aufgehoben wird.