Handlungsanweisung Schlüsselpersonal

Handlungsanweisung Schlüsselpersonal

Der Betrieb kritischer Infrastruktur muss auch während der Corona-Epidemie gewährleistet sein. Dazu gehören neben den medizinischen Diensten, Polizei, Feuerwehr u.a.m. auch die Infrastrukturen der Ver- und Entsorgung. Das dort eingesetzte Personal ist somit "Schlüsselpersonal" und muss soweit wie nur möglich vor einer Infektion mit dem neuen Corona-Virus geschützt werden. Schlüsselfunktionen müssen weiter ausgeführt werden können, auch wenn einige Beschäftigte gleichzeitig aufgrund von Krankheit oder Schutzvorschriften ausfallen sollten. Dazu hat das zuständige Gesundheitsministerium MSAGD nun konkrete Handlungsanweisungen für die Gesundheitsämetererlassen. Wir geben sie hier auch den Betrieben zur Kenntnis und bitten um Beachtung.

Personen in Schlüsselpositionen, die Kontaktpersonen der Kategorie I oder II zu einem COVID-19-Fall sind, durch die Dienstherren beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden. Das Gesundheitsamt kann nach Prüfung eine Legitimationsbescheinigung erstellen.


Downloads:

- Schreiben des MSAGD vom 26.03.2020 (pdf)

- Anlage 1 - Anzeige beim zuständigen Gesundheitsamt (pdf)

- Anlage 2 - Legitimationsbescheinigung (pdf)

- Anlage 3 - Flussschema Schlüsselpersonal Kategorie II (pdf)

- Anlage 5 - Flussschema Schlüsselpersonal Kategorie I (pdf)

(Die Anlagen 4 und 6 betreffen nur medizinisches Fachpersonal und sind hier weggelassen)