Sitzung am 05.07.2016
In seiner jüngsten Sitzung befasste sich der Fachbeirat erneut mit der Zukunft der Klärschlammverwertung. Die Novelle der Klärschlammverordnung schreitet weiter voran. Bewegung gibt es bei der Übergangsfrist, die nunmehr dynamisiert ist und nun bei 10 Jahre ab Inkrafttreten liegen soll; sie endet somit vermutlich erst in 2027. Weiterhin wird die "Bagatellgrenze", unterhalb der die landwirtschaftliche Verwertung noch auf Dauer möglich sein soll, intensiv diskutiert. Anfangs lag sie bei Kläranlagen bis 30.000 EW, inzwischen kann man von 50.000 EW ausgehen. In Rheinland-Pfalz beträfe das knapp 97 % der Kläranlagen und etwa 67 % des Klärschlammaufkommens, wovon wiederum drei Viertel derzeit in die Landwirtschaft gehen (rd. 43.500 to TS). Ob das künftig noch möglich sein wird, hängt vor allem von den künftig schärferen Grenzwerten sowie von der Polymer-Problematik ab und bleibt insoweit mit erheblichen Risiken behaftet.
Ebenso bleibt weiter abzuwarten, wie lange die rheinland-pfälzische Verfahrensweise, die kationischen Polyacrylamide auch über 2016 hinaus einsetzen zu dürfen (siehe Bericht im letzten Heft), Bestand haben kann. Das BMEL favorisiert unverändert eine Frachtenregelung. Auch konnte der Abschlussbericht der Polymerhersteller durch die für das Düngerecht zuständigen Behörden noch nicht abschließend bewertet werden, er liegt offenbar immer noch nicht vor.
Schwerpunkt der Sitzung war der Austausch über Sachstand und weiteres Vorgehen der einzelnen regionalen Initiativen. Dabei wird nochmals der Handlungsbedarf deutlich. Die Risiken für den landwirtschaftlichen Verwertungsweg bleiben auch kurzfristig hoch, die Mitverbrennungskapazitäten in Kohlekraftwerken brechen mit dem Ausbau der regenerativen Energien Stück für Stück weg.
Der Fachbeirat beschließt die Einrichtung einer ad-hoc Arbeitsgruppe, die in Rückkopplung mit den regionalen Initiativen landesweite Lösungsvorschläge für eine verlässliche Perspektive für die künftige Klärschlammverwertung erarbeiten soll. Dazu gehört u.a. auch die dauerhafte Sicherung von Kapazitäten in neuen Monoverbrennungsanlagen.
Weitere Beratungspunkte war die Eintragungspflicht in das Handelsregister, die Ergebnisse der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe Wasser sowie das neue Gesetz zur Mitbenutzung von Kanälen für Breitbandkabel. Die nächste Sitzung ist Ende September.