Sitzung am 12.12.2017

Sitzung am 12.12.2017

Traditionsgemäß findet die Dezembersitzung des Fachbeirats auswärts statt, in diesem Jahr an der Steinbachtalsperre bei Kempfeld im Hunsrück. Eingeladen hatte der Betreiber dieser Talsperre, der Wasserzweckverband im Landkreis Birkenfeld. Begrüßt wurden die Mitglieder des Fachbeirats vom Verbandsvorsteher, Bm Dr. Bernhard Alscher, VG Birkenfeld, sowie vom Werkleiter Horst Kürschner, VGW Herrstein. Beide gaben einen kurzen Einblick in die Geschichte und die aktuell anstehenden Projekte, nämlich dem Bau der Verbundleitung zur Primstalsperre (siehe letztes Heft) sowie der anstehenden Sanierung der Steinbachtalsperre.


Danach informierte sich der Fachbeirat zunächst über das neue Angebot des Kommunalen Kaufhauses der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz. Dabei handelt es sich um einen Einkaufsverbund. Er ist für alle im kommunalen Bereich notwendigen Beschaffungen und damit auch für Produkte aus dem Werkebereich geeignet und vorgesehen. Der Vorteil besteht darin, dass die vergaberechtlich notwendigen Ausschreibungen bereits vorgelagert abgearbeitet werden, die einzelnen Verwaltungen also davon komplett entlastet werden. Der Einkauf erfolgt dann nur noch wie über einen online-shop. Der Fachbeirat begrüßte daher das neue Instrument und die Mitglieder werden entsprechende Produkte für die Aufnahme vorschlagen.


Wie in jeder Sitzung in den letzten Jahren stand die künftige Klärschlammverwertung auf der Tagesordnung. Schwerpunkte waren die aktuelle Gründung der neuen gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts „Kommunale Klärschlammverwertung RLP AöR“ sowie die künftige Verwertung in der im Bau befindlichen Monoverbrennungsanlage in Mainz.


Mit einer entsprechenden Änderung im GStB-Satzungsmuster für die Allgemeine Wasserversorgungssatzung wurde das Thema Funkwasserzähler zumindest vorerst abgeschlossen. Die neuen Satzungsregelungen waren mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz abgestimmt. Sie bieten somit die Grundlage für einen rechtsicheren Einbau und Betrieb dieser neuen Generation von Wasserzählern. Durch entsprechende Regelungen ist sichergestellt, dass diese Zähler wie bisher regulär nur einmal jährlich für die Verbrauchsabrechnung ausgelesen werden und dafür nur die notwendigen Daten (Zählernummer, Zählerstand) verarbeitet werden. Der Ablesezeitraum wird wie bisher vorher bekannt gegeben. Unterjährige Ablesungen dürfen nur im Notfall aus Gründen der Betriebssicherheit oder zur Sicherung der Trinkwasserqualität erfolgen.


Weitere Themen der Sitzung waren u.a. eine aktuelle OVG-Entscheidung aus dem Beitragsrecht sowie die Umsetzung arbeitsrechtlich geforderter Ruhezeiten.