Sitzung am 29.08.2017

Sitzung am 29.08.2017

Ende August widmete sich der Fachbeirat den aktuellen Entwicklungen der Klärschlammverwertung. Die neue Düngeverordnung habe, so wird berichtet, zu ganz unterschiedlichen ersten Reaktionen insbesondere der Verwerter geführt. In manchen Landesteilen seien z.T. drastische Preiserhöhungen von bis zu 100 % angekündigt worden.


Als Gründe werden durchweg geringere Flächenverfügbarkeit, die zusätzlich erforderlichen Lagerkapazitäten sowie die Kosten für das Mehr an Untersuchungen genannt. Im Norden des Landes scheint es dagegen besser um die Flächenverfügbarkeit bzw. die vorhandenen Lagerkapazitäten zu stehen, denn dort werden geringere Preiserhöhungen aufgerufen, einige wollen sogar zum gleichen Preis weiter verwerten können. Man war sich einig, dass man vermutlich erst nach Ablauf der winterlichen Ausbringungspause Anfang nächsten Jahres mehr Klarheit über die weitere Entwicklung haben werde. Auf erhebliches Unverständnis stößt der Umstand, dass nach neuer Klärschlammverordnung keine Verwertung mehr in der Wasserschutzgebietszone III zulässig ist, die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern dagegen, insbesondere von Gülle schon.


Weiterhin berät der Fachbeirat intensiv die in Gründung befindliche „Kommunale Klärschlammverwertung RLP – Anstalt des öffentlichen Rechts“, über die derzeit in vielen kommunalen Werken beraten wird. Sie übernimmt auf Wunsch die Durchführung der Klärschlammverwertung insgesamt und öffnet insbesondere die Tür für eine vergabefreie Lieferung in die noch in 2017 in Bau gehende Klärschlammverbrennungsanlage in Mainz. Dazu wird auf den ausführlichen Bericht verwiesen, der in der nächsten Ausgabe dieser Zeitschrift erscheinen wird.


Weitere Themen der Sitzung betrafen die Wasserversorgung, nämlich die sog. Funkwasserzähler sowie eine laufende Änderung der Trinkwasserverordnung. Beide Themen werden Ende Oktober in der Arbeitsgruppe Wasser des Fachbeirats beraten.