Sitzung am 5.4.2017
Wie in fast allen Sitzungen der letzten Jahre wurde auch in der jüngsten Sitzung des Fachbeirats Anfang April das Thema Zukunft der Klärschlammbeseitigung intensiv beraten. Die aktuell beschlossenen Änderungen im Düngerecht (siehe zweiter Beitrag) bestätigen den Ansatz des Kooperationsprojekts „Regionale Klärschlammstrategien“, frühzeitig Überlegungen anzustellen, welche Alternativen es künftig zur landwirtschaftlichen Verwertung geben kann. Dieser Prozess ist inzwischen landesweit eingeleitet - mit regional unterschiedlicher Intensität und unterschiedlichem Beratungsstand. Der Fachbeirat spricht sich dafür aus, die Beratungen in den regionalen Initiativen weiter intensiv fortzusetzen.
Konkrete Alternative ist derzeit insbesondere die thermische Verwertung in der demnächst in Bau gehenden Monoverbrennungsanlage in Mainz. Der Gemeinde- und Städtebund unterstützt derzeit die daran interessieren Abwasserbetriebe bei der Gründung einer interkommunalen AöR als Voraussetzung für eine Lieferung von Klärschlamm in diese Anlage.
Zu einem weiteren Tagesordnungspunkt konnte der Vorsitzende WL Rolf Flerus Vertreter aus der Wasserwirtschaftsabteilung des Ministeriums begrüßen. Thema war der Entwurf für eine neue Selbstüberwachungsverordnung (früher: Eigenüberwachung). Fest steht, dass die jährlichen Berichte künftig nur noch in digitaler Form erstellt und übermittelt werden und die Wasserwirtschaftsverwaltung dazu entsprechende Schnittstellen zur Verfügung stellt. Einer der „Knackpunkte“ war vor allem die Frage, ob dabei Einzelmessungen erfasst werden bzw. ob die Behörden - wie bisher - für ihre Prüfung nur Zugriff auf die Mittelwerte erhalten. Bei Erfassung von Einzelwerten könnte es sich - bei entsprechender Ausgestaltung der Zugriffsmöglichkeiten - u.U. sogar erübrigen, in den einzelnen Betrieben ein separates Betriebstagebuch zu führen.
Weitere Themen der Sitzung waren u.a. die Umsetzung der neuen Entgeltordnung zum TvöD in den Werken, die Löschwasserentnahme (siehe Bericht im Aprilheft), die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes bzgl. Ruhezeiten und der Einsatz sog. Funkwasserzähler. Die nächste Sitzung ist Ende August.