Sitzung am 03.04.2019

Sitzung am 03.04.2019

Erstmals leitete WL Manfred Kauer in seiner neuen Rolle als Vorsitzender die Sitzung des Fachbeirats Eigenbetriebe. Dazu konnte er Anfang April wieder rund 25 Kolleginnen und Kollegen aus dem ganzen Land begrüßen.


Klärschlammverwertung: Die Preise ziehen – den Prinzipen des Marktes folgend – bei allen Verwertungswegen an. Da die neue Verbrennungsanlage in Mainz erst 2020 in Betrieb geht, bestehen in 2019 regional durchaus Engpässe. Das schlägt auch auf die KKR durch, so dass hier alle Beteiligten zu gewissen Zugeständnissen und Kompromissen bereits sein müssen.
TSM – Technisches Sicherheitsmanagement: Aktuelle Umfrageergebnisse zeigen nach Auffassung des Fachbeirats vor allem, dass die Anforderungskataloge für diese Zertifizierung besser auf die kleinen Unternehmen zugeschnitten sein sollten.


Löschwasserversorgung: Der Fachbeirat unterstützt uneingeschränkt den Ansatz, über eine Änderung des LWG bzw. KAG zu ermöglichen, dass die anteiligen Kosten weiterhin in die Wasserentgelte einkalkuliert werden können.


Hausinstallationen Trinkwasser: Bekanntlich liefern die Wasserwerke Trinkwasser in bester Qualität. Damit das auch bei Arbeiten an der Hausinstallation so bleibt, sind dafür nur qualifizierte Installateure zugelassen, die in einem Installateurverzeichnis eingetragen sind. Das ist in der Praxis nicht immer so leicht umsetzbar. Daher wird die Geschäftsstelle dazu eine Umfrage bei den Wasserversorgern durchführen.


Umsetzung des neuen § 2b UStG ab 2021: Der Fachbeirat befürwortet, die dazu erforderlichen innerbetrieblichen Kontrollsysteme (neudeutsch: Tax Compliance Management) abgestimmt zwischen den Eigenbetrieben und der allgemeinen Verwaltung einzuführen.


Nicht wenige Städte und Gemeinden beschließen derzeit im Hinblick auf eine mögliche Abschaffung der Straßenausbaubeträge, Baumaßnahmen an den Straßen bis auf weiteres zurückzustellen. Bei gemeinsam mit den Werken geplanten Maßnahmen (z. B. Straßenausbau mit Kanalsanierung in offener Bauweise) betrifft das auch deren Planungen. Es stellt sich die Frage, ob das geplante Leitungsprojekt mit aufgeschoben werden kann, darf und soll. Der Fachbeirat Eigenbetriebe hat das beraten und gibt einige Hinweise, die aus Sicht der Werke zu beachten sind. Allem vorangestellt wird nochmals bekräftigt, angesichts der bekannten Vorteile weiterhin am Ziel der gemeinsamen Durchführung der notwendigen Baumaßnahmen festhalten zu wollen. Zudem weisen die Werkleiter die Städte und Gemeinden ausdrücklich auf die Alternative des wiederkehrenden Beitrags hin.


Selbstverständlich wird man in den Werken im Einzelfall prüfen, ob man nicht auch das Leitungsprojekt mit "schieben" kann. Das wird aber nicht immer möglich sein. Einige Maßnahmen sind beispielsweise bereits durchgeplant und die bewilligten Fördermittel würden verloren gehen. Oder das Projekt duldet angesichts des Zustands der Leitung bzw. der gesetzlichen Vorgaben keinerlei Aufschub. Würde es nicht kurzfristig in Angriff genommen, drohen nicht nur haftungsrechtliche, sondern u. U. auch strafrechtliche Gefahren (sog. Umweltstraftaten).


In solchen Fällen muss die Leitung erneuert werden, auch ohne begleitenden Straßenausbau. Die Straße wird dann grundsätzlich wieder in den vorherigen Ausgangszustand versetzt (sog. Naturalrestitution). Es wäre nach KAG auch nicht zulässig, Kosten für eine etwaige Verbesserung der Straße über Entgelte Abwasser/Wasser mit zu finanzieren.


Soweit die Maßnahme eine Kanalleitung betrifft, die auch der Straßenentwässerung dient, muss die regelmäßig vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung beim Straßenbaulastträger angefordert werden. Ansonsten würde dem kommunalem Straßenbaulastträger die Möglichkeit der Refinanzierung genommen (vgl. Rechnungshof, Kommunalbericht 2016 unter Nr. 6.4). Im Gegenzug stellen die Werke sicher, dass die Städte und Gemeinden über die geplanten Maßnahmen im Einzelnen informiert werden und ihnen damit ermöglicht wird, diese in das für eine Beitragserhebung erforderliche "Bauprogramm" aufzunehmen; dies betrifft insbesondere die Sanierung im sog. Inliner-Verfahren.