Sitzung am 18.09.2008
Aus dem Fachbeirat Nach dem Wegfall der gesetzlichen Pflicht, ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) aufzustellen, empfiehlt der Fachbeirat, es auf freiwilliger Basis weiterzuführen. Die Werke benötigen ohnehin ein derartiges Instrument, um die Fortentwicklung der Abwasserinfrastruktur planerisch und konzeptionell vorzubereiten; diese Funktion kann und soll das ABK weiterhin erfüllen. Aus Sicht der Wasserwirtschaftsverwaltung ist das ABK eine zentrale Grundlage für das mittelfristige Investitionsprogramm, d.h. die Planung der Haushaltsmittel für die wasserwirtschaftliche Förderung, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.In seiner jüngsten Sitzung im September 2008 beschloss der Fachbeirat daher eine entsprechende Vereinbarung mit dem MUFV. Sie basiert auf der bisherigen Verwaltungsvorschrift, die gestrafft und vereinfacht wurde. Es ist vereinbart, dass das ABK der Selbstbindung aller Beteiligten dient; soweit also die im ABK dargestellten Maßnahmen umgesetzt werden, macht die Wasserwirtschaftsverwaltung von ihrem Recht auf behördliche Anordnungen im Einzelfall keinen Gebrauch.
Weiterhin informierte sich der Fachbeirat ausführlich über die vorgesehene Novelle des Eichrechts, die insbesondere für die Wasserversorgung von Bedeutung ist. Sie führt im Kern zu einer Privatisierung der bisherigen Leistungen der Eichbehörden. So soll beispielsweise an die Stelle der bisherigen Nacheichung von Wasserzählern durch das Eichamt eine Konformitätsbewertung durch akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen treten. Im Ergebnis ist jedenfalls mit höheren Kosten zu rechnen. In Österreich wird dieses Verfahren seit Jahren angewendet und hat zu nachweislichen Kostensteigerungen von bis zu 400 % geführt. Der Fachbeirat lehnt daher die vorgeschlagene Novelle nachdrücklich ab, auch und insbesondere im Interesse der Entgeltzahler. Es könne nicht sein, dass man immer neue gesetzliche Regelungen und Standards schaffe und den kommunalen Versorgern dann „Preistreiberei“ vorwerfe.
Beraten wurden die neuen Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung. Auf Vorschlag aus dem Fachbeirat wurde erreicht, dass noch eine dreijährige Übergangsregelung bezüglich der Fördersätze für Ausbaumaßnahmen geschaffen wird. Damit soll vermieden werden, dass für bestimmte Maßnahmen die bisherige Förderung in Höhe von 80% ab 2009 komplett wegfällt.
Weitere Themen der Sitzung waren unter anderem die aktuellen Entwicklungen in der Frage der Kostenbeteiligung des Bundes für die Straßenentwässerung – hier strebt der GStB eine Musterklage an – sowie eine Änderung des Satzungsmusters Entgeltsatzung Abwasser. Diese enthält nunmehr eine optionale Satzungsregelung, um versickerungsfähige Flächen (Stichwort: Ökopflaster) bei der Niederschlagswassergebühr anhand gestaffelter Gebührenfaktoren berücksichtigen zu können.